Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 2-3 (Februar 1934)
- Article
- Die Frage der Einführung einer Grundsteuer in Palästina
- Date
- 1934-02-01
- Page
- Seite 49 (sequence 5)
- Language
- German
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welche Böden von ungefähr gleicher Qualität umschließen, werden nach Beratung mit den Dorfältesten festgestellt. Jeder Block besteht aus einem oder mehreren qita', d. h. denjenigen Teilein, welche die Bauern bei der periodischen Verteilung der meschd- Ländereien für die Zwecke der Kultivierung seit uralten Zeiten gebrauchen. Auch dort, wo das gemeinsame Eigentum an den mescha- Böden bereits aufgehoben ist, bilden die qita' einen geläufigen Begriff und sind den Bauern der Lage und Bezeichnung nach bekannt. Ebenso werden bei der definitiven Aufteilung der meseha-Ländereien unter die einzelnen Dorfbewohner die qita' als Teilungseinheiten verwendet. Da es sich um eine alte Einrichtung handelt, sind die qita' auf der ins Detail gehenden Kenntnis der Ertragsfähigkeit der Böden begründet. Vorteilhaft ist auch der Umstand, daß die Einteilung in qita' eine für die Dorfbewohner Palästinas von alters her vertraute Prozedur bildet. Würde die Vermessung nach einem Maßstab von 1:10.000 von einer in jedem einzelnen Block systematisch durchgeführten Bodenschätzung begleitet sein, so würde diese provisorische Einschätzung für fiskalische Zwecke genügen. Technisch besteht der Vorgang darin, daß, ungeachtet der Besitzgrenzen Ländereien von gleicher oder annähernd gleicher Ertragsfähigkeit zu Blocks vereinigt und eingeschätzt werden. Nach Vollendung der Land Settlement können die Registration Blocks in jedem Dorfe als fiskalische Blocks und bei späteren Neueinschätzungen der Ländereien als Einheit verwendet werden. Durch dieses Vorgehen ist die Möglichkeit geboten, die Grundsteuer in der nächsten Zukunft in Kraft zu setzen ohne das Ergebnis der Land Settlement abzuwarten. Es könnte sofort nach der Vollendung der topokatastralen Vermessung und der Aufteilung in fiskalische Blocks geschehen. Der Bericht der Palästina-Administration für 1931 gibt zwar an, daß die Einschätzung und die endgültigen Karten der fiskalen Blocks im Jahre 1932 fertiggestellt werden sollen.9) Obgleich aber bereits die zweite Hälfte des Jahres 1933 überschritten ist, liegen diese noch immer nicht vor. Es kann jedoch mit einiger Sicherheit angenommen werden, daß die Arbeit in ein bis zwei Jahren zum Abschluß gelangt, vorausgesetzt, daß die Vermessung im gleichen Tempo wie 1931 fortgesetzt wird, wo 14o/o des gesamten Bodens Palästinas (mit Ausnahme des Beerscheba- Sub-Distriktes) vermessen wurden. Laut dem in der Presse veröffentlichten Bericht des Commissioner of Lands für 1932 sind im Laufe des Jahres in 173 Dörfern 2,111.680 Dunam, d. h. weitere 16o/o vermessen, und in fiskale Blocks eingeteilt worden. Das bedeutet, daß bis Anfang 1933 ca. 72o/o des Landes (wobei der Beerscheba-Sub-Distrikt, wie vorher, nicht mitgerechnet ist) für fiskalische Zwecke bereits vermessen waren. Die Einteilung in fiskale Blocks und ihre Einschätzung wird etwa bis Ende 1934 vorliegen können. Die Grundsteuer ist eine fixe, nach der Produktivität des Bodens berechnete Steuer, die nach dem Reihertrag des Grundstückes in 9) Report 1931i, p. 34.