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Palästina · 1934-02-01 · Heft 2-3 (Februar 1934) · p. Seite 47

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Journal
Palästina
Volume
17 (1934)
Issue
Heft 2-3 (Februar 1934)
Article
Die Frage der Einführung einer Grundsteuer in Palästina
Date
1934-02-01
Page
Seite 47 (sequence 3)
Language
German
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innerhalb dieser Frist zu einem guten Ende gebracht werden, so würde dies in Anbetracht der besoinderen Schwierigkeiten, die ihr hierzulande im Wege stehen, eine außerordentliche Leistung bedeuten. Während in den europäischen und in den neuen überseeischen Staaten die Bodenbesitzverhältnisse auch vor Einführung des Katasters im allgemeinen klar waren, sind dieselben in Palästina ungeregelt und zu einem erheblichen Teil sehr verworren. Unter türkischer Verwaltung herrschte in dieser "Hinsicht die allergrößte Unordnung, mit der bis auf den heutigen Tag noch nicht vollkommen autgeräumt werden konnte. "Es gibt Grundeigentümer, die gar keine gesetzlichen Urkunden in Händen haben, hingegen sind Böden vorhanden, auf die von verschiedenen Seiten Ansprüche erhoben werden; es gibt mannigfache Forderungen, verwickelte Prozesse, komplizierte Familienverhältnisse, langjährige Grenzstreitigkeiten. Die Klärung der Bodenverhältnisse wird durch die von alters her bestehende Einrichtung der mescha-Böden erschwert, wobei einem jeden einzelnen Bauern nicht ein bestimmtes Grundstück, sondern ein ideeller Anteil an demselben zukommt. Ein anseTinlicher Teil der Ländereien Palästinas ist mescha; viele Böden sind gemeinschaftlich auf den Namen von Familienhäuptern, die zur Zeit der Registrierung das Dorf bewohnten, oder auf den Namen sämtlicher Einwohner des Dorfes eingetragen.3) Für die Katastrierung ist die Feststellung des Besitzes jedes Einzelnen notwendig, wozu die keineswegs leicht durchführbare Aufteilung aller dieser Böden erfolgen müßte. Schließlich wird eine Menge von Unregelmäßigkeiten und Streitigkeiten, die im Laufe von Jahren in der Schwebe oder latent geblieben sind, bei einer rechtlichen Ordnung der Besitzverhältnisse aufgerührt werden und Prozesse hervorruf en. Unter den gegenwärtigen Bedingungen würde die Feststellung des juridischen Status der Böden und Besitzverhältnisse eine längere Zeit erfordern. Die Vermessung ist bereits 1921, ein als spezielles Regierungs-Departement dafür geschaffen wurde, in Angriff genommen worden. In der ersten Zeit ging die Arbeit sehr langsam vor sich; so wurden in den vier Jahren 1921 bis 1925 detaillierte Karten für eine Fläche von nur 1100 km2 angefertigt.4) Nach Inangriffnahme der Land Settlement wurde das Tempo der Arbeit stark beschleunigt. Im Jahre 1927 wurde nämlich die Land Settlement Ordinance veröffentlicht, die den für die Durchführung de,r katastralen Aufnahme der Ländereien Palästinas nötigen Apparat geschaffen hat. Eine spezielle Behörde hat die Bodenbesitzverhältnisse und die damit verbundenen Rechtsansprüche in jedem Dorfe zu untersuchen. In erster Reihe findet eine genaue Vermessung der 3) M. Dukhani, Die Bodengesetzgebung in Erez Israel, Jerusalem, 1925, S. 77 (hebräisch). 4) Report of the High Commissioner on tfhe Administration of Palestine 1920 bis 1925;, London, 1925, p. 23. Im Bericht der Administration für das Jahr 1925 (p. 46) wird angegeben, daß seit Mai 1922 bis Ende 1925 1,338.672 Dunam landwirtschaftlichen Bodens topographisch vermessen wurden.

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