Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 16 (1933)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1933)
- Article
- Der French-Bericht [Nachricht]
- Date
- 1933-07-01
- Page
- Seite 284 (sequence 5)
- Language
- German
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284 einscnr^n^en^en Maßnahmen und Henning des Fortschritts jüdischer Arbeit in Palästina, der mit dem allgemeinen Fortschritt des Landes im Einklang steht, beruhen darf. Sie möchte schließlich ihre in der Vergangenheit bei verschiedenen Gelegenheiten hinreichend erörterte Ueberzeugung betonen, daß jede in Verbindung mit der Landentwicklung in Palästina von der Regierung Seiner Majestät unternommene Arbeit so geleitet werden sollte, daß sie gleiche Vorteile dem Jüdischen Nationalheim einerseits und der arabischen Bevölkerung anderseits bringe und daß diese Vorteile auch zeitlich beiden Teilen der Bevölkerung zugleich erwachsen. Die unterzeichnete Exekutive vertraut darauf, daß die Regierung Seiner Majestät und die Palästinaregierung den in obigen Bemerkungen und in dem beigefügten Memorandum vorgebrachten Argumenten wohlwollende Beachtung schenken werden und sieht einer Periode enger und fruchtbarer Kooperation zwischen den Vertretern der Regierung Seiner Majestät und den Vertretern der Jewish Agency entgegen. Erklärungen der Regierung. Der Kolonienminister gab am 14. Juli im Parlament Erklärungen über diese Materie ab. Das prüfende Gericht hatte zwischen Eigentumern und Pächtern unterschieden. Anspruchsberechtigt sind solche Personen, die nach Verkauf des Bodens keine neue „gleichermaßen zufriedenstellende" Beschäftigung erlangt haben. Ausnahmen waren Personen, die eigenes Land verkauft oder die anderwärts Landbesitz hatten oder später anderwärts eine Wirtschaft betrieben. Es handle sich um 889 Familien. Der Oberkommissär empfiehlt Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, daß dieses Problem wieder auftaucht. Das Pächterschutzgesetz wird so abgeändert, daß es vollen Schutz für die Pächter biietet. Wir bemerken dazu, daß die Pächtersohutzgesetzgebung bereits in so grotesker Weise ausgebaut worden ist (siehe den Artikel von Dr. Benschemesch, Jahrgang 1931, Seite 281), daß man nicht versteht, wie sie noch weiter verschärft werden kann. Die Stellung der Araber. Wie schon seinerzeit mitgeteilt, lehnt auch die arabische Exekutive den Frencli-Bericht ab. Doch gibt es auch Strömungen in den arabischen Parteien für Anerkennung des Berichtes. Ein neues Pächterschutzgesetz. Das palästinensische Regierungsorgan „Official Gazette" veröffentlicht soeben den Text eines neuen Gesetzes über Pächterschutz in Palästina in Uebereinstimmung mit der vom Kolonialminister am 14. August im Unterhaus abgegebenen Erklärung. Das neue Gesetz bestimmt, daß ein „vertragsmäßiger Pächter", das heißt ein Pächter, der seinen Boden mehr als ein Jahr innehat, von seinem Boden nicht entfernt werden darf, wenn ihm nicht ein anderer, zu seiner Erhaltung geeigneter Boden mit Zustimmung des High Commissioners zugeteilt wird. Der neue Boden muß in der Nachbarschaft desjenigen Bodens, von dem der Pächter entfernt werden soll, liegen. Abgesehen von dieser Hauptbestimmung werden noch eine Reihe anderer einschränkender Bedingungen gemacht, die es praktisch! unmöglich machen dürften, Boden, der von derartigen Vertragspächtern besetzt ist, zu kaufen. (Das Gesetz ist wohl zum guten Teil aujf die Erfahrungen in Wladi el Chawereth zurückzuführen, wo infolge der Entfernung der Pächter von dem