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Palästina · 1933-03-01 · Heft 3-4 (März 1933) · p. Seite 90

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 3-4 (März 1933)
Article
Streiks und Aussperrungen in Palästina im Jahre 1931/32
Date
1933-03-01
Page
Seite 90 (sequence 8)
Language
German
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sozialen Wert Diese Tatsache hat jedoch den Bäckereiarbeitcflfn in Tel-Aviv — die, nebenbei gesagt, noch immer zur Nachtarbeit gezwungen werden — die Notwendigkeit, um diese elementare Arbeitsbedingung auf dem Streikwege zu kämpfen, nicht erspart, obzwar sie zuerst mit Verhandlungen, Erklärungen usw. versucht haben. Die Bäckereiarbeiter sind auch von einer Aussperrung aller Arbeiter wegen dieser elementaren menschlichen Forderung nicht zurückgeschreckt. Und es ist auch sehr zu bezweifeln, ob die Nachf> arbeit — die kein einziges Mitglied des Jischuw offen zu verteidigen wagen würde — ohne Zwangsmaßnahmen' des Staates oder ohne organisierte und solidarische Arbeitseinstellung, abgeschafft werden wird. Andererseits ist jetzt ein Streik in irgendeiner Industrie im Lande gegen die Beschäftigung von Frauen in Nachtarbeit oder von Kindern unter 16 Jahren über acht Stunden, oder um Entschädigung in Unglücksfällen bei der Arbeit gar nicht denkbar und nämlich aus einfachem Grunde: Das Gesetz verbietet jetzt diese Art von Exploitierung. Es ist auch ein Streik an einer Arbeitsstelle in der ein Kollektivvertrag mit Arbeitern besteht, nicht möglich, solange der Vertrag in Kraft ist und der Konflikt unter eine der Vertragsbestimmungen fällt. Deshalb ist auch klar, daß die Erweiterung der Staatsgesetze zum Schutz der Arbeit und der Praxis der Kollektivverträge die Anzahl der Arbeitskonflikte. Streiks und Aussperrungen herabsetzen wird. Die Losung ist somit nicht in einem Verbot" von Streiks, sondern in solchen präventiven Maßnahmen zu suchen, die Arbeitskonflikte vorzubeugen. Hier ist eine Bemerkung über organisierte Arbeit am Platze. Jeder Versuch im Lande, die Arbeitsverhältnisse ohne dieses Prinzip in Betracht zu ziehen, zu ordnen, beruht auf unhaltbaren Voraussetzungen. Organisierte Arbetit bildet nicht nur im Lande, sondern auf der ganzen Welt die Vorbedingung eines jeden Kollektivvertrages und der Sicherung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Es genügt in Palästina (oder irgendeinem anderem Lande), die Arbeitsbedingungen organisierter und nidht organisierter Arbeiter in irgendeinem Wirtschaftszweige zu vergleichen und der Unterschied in dem Arbeitslohn, der Arbeitszeit und all den anderen Arbeitsbedingungen zu Ungunsten des nicttorganisierten Arbeiters wird sofort klar werden. Das Prinzip organisierter Arbeit ist kein „politisches", wie einige Mitglieder der Industriellenvereiniguing glauben, sondern die Grundlage für einen Standard menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Nur die Organisation der Arbeiter kann irgendeinem Arbeitsvertrag Kraft verleiben, und nur sie allein kann die Aufrechterhaltung der errungenen Arbeitsbedingungen gewährleisten. Dies ist auch die einzige Garantie eines konsequenten Kampfes um die Arbeitsschutzgesetzgebung im Lande. Freilich, die Möglichkeit eines Streiks oder einer Aussperrung wird auch nach Erweiterung der Arbeitsverträge nicht verschwinden, aber die Anzahl dieser Möglichkeiten wird praktisch bis auf ein Minimum fallen. Sie werden nur auf begrenzte Gebiete möglich sein: In Betrieben ohne Kollektivvertrag, in Fragen, die unter die Bestimmungen des Kollektivvertrages nicht fallen und in der Periode nach Erlöschen des alten und vor der Schließung des neuen Vertrages. Eine moderne Arbeitsschutzgesetzgebung, die den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt im Lande fördert, würde dieses Gebiet noch weiter einschränken,

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