Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 15 (1932)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1932)
- Article
- Die Aufgaben der Privatinitiative in der Haifa-Bay
- Date
- 1932-08-01
- Page
- Seite 236 (sequence 4)
- Language
- German
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^er ^^u^clie Tendenz haben muß, die Pachtpreise möglichst niedrig zu halten. Für eine solche sachgemäße Behandlung dieses Besitzes fehlen in der Leitung des KKL die wesentlichen Voraussetzungen. Eine zweite Chance für die Entwicklung des KKL-Besitzes ist die sinnvolle Förderung der im Privatbesitze verbliebenen Reste des Haifabay-Bodens. Es handelt sich hier um etwa 9000 Dunam vorwiegend ländlicher Böden, von denen der größte Teil in bewässerbare 20 Dunam-Parzellen eingeteilt ist. Ein Komplex von 3000 Dunam, der durch Umtausch mit dem KKL auf 2000 Dunam verkleinert werden soll, befindet sich im Besitze der oben erwähnten transylvanischen Gesellschaft Zur Schalom. Dieses ist das Ueberbleibsel eines von der damaligen Haifabay-Leitung vorgeschlagenen Projektes einer bürgerlichen Siedlung in der Mitte des Haifabay-Bodens, der sogenannten Kurdanistadt. Anstatt nun diese verbliebenen Splitter von Privatbesitz zu sammeln und wohlwollend zu fördern, hat die KKL-Leitung, als Besitzerin des Hauptteiles dieses Geländes gewisse Bedenken. Dabei wäre es auch wieder vom Standpunkt der Verwertbarkeit der KKL-Böden von nicht zu unterschätzender Bedeutung, wenn der KKL von dem Standpunkt des „großen Bruders" aus alles tun würde, damit diese Böden eine rasche und gesunde Entwicklung nehmen. Der Privatbesitz muß überall mit einer höheren Rente rechnen, als ein nationaler Fonds wie der KKL, infolgedessen ist dieser Privatboden ein kostenloser und infolge seiner relativen Kleinheit völlig ungefährlicher Schrittmacher des KKL. Auf der anderen Seite ist es durchaus nicht nötig, daß die organisierte Arbeiterschaft ihre Tätigkeit auf den KKL-Besitz beschränkt. Auch sie kann in Verbindung mit dem Privatboden eine durchaus erwünschte „Privatinitiative" entfalten, was z. B. bei einer Beteiligung an einem weiter unten zu erwähnenden Pächterprojekt auf den landwirtschaftlichen Privatböden möglich ist. Es ergeben sich also innerhalb des jüdischen Besitzes auf der Haifabay drei verschiedene Eigentumsformen: 1. ) KKL-Besitz als Hauptkontingent; 2. ) 5000 Dunam im Besitze der PEG, an wichtiger Stelle gelegen. Die PEC dürfte ihren Besitz zwar nach kaufmännischen Prinzipien, aber doch zum Nutzen der Volksgemeinschaft verwerten; 3. ) zirka 8000 bis 9000 Dunam Privatbesitz, davon 2000 Dunam Zur Schalom, für halbstädtische Siedlung geeignet, einige