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Palästina · 1932-03-01 · Heft 3-4 (März 1932) · p. Seite 113

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 3-4 (März 1932)
Article
Die Reform der Agrarsteuern
Date
1932-03-01
Page
Seite 113 (sequence 2)
Language
German
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nicht auswirken konnte, da die Grenzen gegen Nord und Ost offen blieben. Soweit bekannt wurde, soll an Stelle des Oscher eine Besteuerung des Heinertrages (Bruttoertrag weniger Produktionskosten) treten. Das Land soll in Blocks von möglichst gleichartiger Beschaffenheit eingeteilt werden, die je nach ihrer Bonität besteuert werden sollen, nach dem Kontingentsystem, d. h. Aufteilung des Steuersoll auf die einzelnen Wirtschaften. Soweit man es ohne genaue Kenntnis dieser Vorschläge, die auch nicht detailliert wurden, beurteilen kann erscheinen sie sehr ungeeignet. Man fragt sich, ob die Regierung . wirklich glaubt, daß bei den heutigen Getreidepreisen ein „Nettoertrag" her auszurechnen ist und da man das nicht annehmen kann, würde der Endeffekt der sein, daß Getreide (und ebenso Wein, Mandeln) vom Oscher freiblieh und die Zitrusfrüchte allein die ganze Last zu tragen hätten. Allerdings ist die Bedeutung der Agrarbesteuerung für das Regierungsbudget heute eine sehr geringe. Die pinnahme für den Oscher wurde von der Regierung für 1929 auf rund 200.000 Pfund angegeben. Da inzwischen bei Getreide eine öOprozentige Ermäßigung eintrat, überdies die Einschätzpreise tief unter denen von 1929 liegen, so wird 1931 diese Summe trotz der Zunahme der Pflanzungen geringer gewesen sein. Dagegen machten die Zolleinnahmen im Jahre 1929: 917.000 Pfund; 1931: 991.000 Pfund aus. Ueber die Vorschläge der Regierung äußerte sich der Vorsitzende des Jüdischen Landwirteverbandes, Mosche Smilansky, in „Boustn'ai" Nr. 42 vom/ 3. Februar (wobei er aber nodh von den relativ hohen Ziffern der Agrarsteuereinnahmen 1928 ausgeht). Smilansky führt aus, daß der Wert der landwirtschaftlichen Ernte 1928 zweieinhalb Millionen Pfund war. Der Mehrwert bei Orangen wufrde durch den Minderwert der Agrarprodukte aufgewogen. Die Landwirtsdhaftssteuern betrugen darauf insgesamt 396.000 Pfund (davon 230.000 Oscher, 115.000 Werko) ohne Viehsteuer und Sondersteuern, das sind also 16 Prozent! In den folgenden Jahren senkte die Regierung allerdings den Oscher auf Getreide bis auf die Hälfte. Immerhin sind die Steuern ruinös. Der einzige Weg, wäre die Einführung einer Steuer per Bodeneinheit (Dunam), abgestuft nach Bodenqualität und Art der Kultur, Die Regierung will aber eine Bodensteuer nach dem Reinertrag per Dunam einführen, gestaffelt nach Bodenart und Produkt. Dies wäre zwar gerecht, aber bei dem heutigen Stand der Landwirtschaft ist es nicht ausführbar. Aller Feldbau und alle Pflanzungen (mit Ausnahme von Zitrus) bringen, wenn von den Ausgaben irgendein Minimum für den Lebensunterhalt abgesondert wird, nadh dem Zustand der Märkte keinen Nettoertrag. Und in sehr vielen Fällen bleibt sogar nichts für dep sehr bescheidenen Lebensunterhalt. Ein Kantar Weintrauben z. B. erzielt 750 Mil, ein Dunam bringt durchschnittlich 2 Kantar, das sind 1500 Müs Einnahmen. Die Ausgaben betragen ebenfalls 1500 Mil. Es ergibt sielh kein Einkommen. Aehnliches gilt für Mandeln, Wein und Getreide. Nur drei landwirtschaftliche Zweige gibt es, die, sogar heute sich aus Einkünften erhalten: Gemüse, Bananen, Zitrusfrüchte. Bei ersteren, die kein<i Ausfuhr haben, kann man auf die Einnahmen, da sie nur sporadisch bei Verkäufen im Inland erzielt werden, keine Steuer legen. Bei Zitrusfrüchten ist das nicht möglich, weil die Verkaufspreise keine bestimmten und festen

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