Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 15 (1932)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1932)
- Article
- Bodenreserve und Regierungspolitik
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 88 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2379786-2379900-2379903-2394895--13253-2395111- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
man das für ihre Erweiterung notwendige Areal bereithält und nicht erst dann, wenn es notwendig ist, zu teuren Preisen erwerben muß. *) Seit der Beendigung des Weltkrieges wurde unsere Bodenpolitik von der Tendenz zur Schaffung von Bodenreservein beherrscht. Auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Siedlung erwarb man größejre Landflächen für bewässerbare Kulturen, wTie z. B. den etwa 45.000 Dunam großen Wadi Chawareth- Komplex in der Scharon-Ebene. Denselben Zweck verfolgen auch die Bodenkäufe in der Nähe der neuentstanidenen Pflanzupgssiediungen, wie Tel-Mond^ Nathania usw., wo der Keren Kajemeth in den Jahren 1931/31 nicht unbeträchtliche Flächen gekauft hat. Auf dem Gebiet der städtischen Kolonisation sei der eminent bedeutungsvolle Lanidkauf in der Haifa-Bucht erwähnt, wo die etwa 43.000 Dunam eine für die weit angelegte Entwicklung der Stadt Haifa ausreichende Reserve darstellen. Auf diesem Wege sollte nun deir Keren Kajemeth weitergehen und durch ausgedehnte Bodenreserven die Voraussetzungen für eine rationelle Siedlungsarbeit in der unmittelbaren und darüber hinaus auch in der weiteren Zukunft schaffen. Der XVI. Zionistenkongreß proklamierte daher in Zürich die Schaffung von Bodenjreserven als die wichtigste Aufgabe des Bodenfonds. Unter dieser Parole sollte nunmehr die Arbeit des Keren Kajemeth in den nächsten Jahren erfolgen. Die Entwicklung der Dinge in Palästina nach den traurigen Ereignissen vom August 1929 hatte aber mansche schwerwiegenden! Folgen auch in bezug auf die jüdische Bodenpolitik. 2. Bei der Schaffung von Bödenreserven muß man vor allem die Sicherheit haben, daß sie dem Zweck, für den sie gedacht sind, auch werden dienen können, das heißt, daß die Ländereien im gegebenen Moment für die zukünftige Siedlungsarbeit zur Verfügung stehen werden. Das war der Fall im Laufe der Jahre, in denen die Böden des Ketren Kajemeth aus verschiedenen Ursachen brach lagen und auf ihre Betsiedlung warteten. Bei manchen Ländereien verstrichen einige Jahre von ihrer Erwerbung und Uebertragung auf den Namen Keren Kajemeth. an bis zu ihrer Erschließung und der Inangriffnahme der eigentlichen Siedlungsarbeit. Es waren Grundstücke, die zu klein waren, um besiedelt zu werden, wäjireind ihre Arrotodierung nicht sofort geschehen konnte, so daß sie länjgere Zeit unbenutzt bleiben mußten. Man erinnere sich an den Fall Chittim, die erste vom Keren Kajemeth im Jahre 1904 erworbene Fläche, die infolge der unzureichenden Größe über zwanzig Jahre brach gelegen hat, bis sie durch weitere Zukaufe zu einem für die Gründung einer landwirtschaftlichen Siedlung genügeinlden Ausmaß vergrößert werden kannte. Das Brachliegenlassen der Ländoreien hat dem Keren Kajemeth, der PICA oder anderen jüdischen Grundbesitzern nidmals Schwierigkeiten irgendwelcher Art bereitet. Sobald die Böden in gesetzlicher Weise auf den Namen des Eigentümers übertragen waren, war man ihres Besitzes sicher. Ein ordnungsmäßiger Kuschan bildete eine ausreichende Garantie. Man versuchte einmal zur Zeit Herbert Samuels die Einführung einies Gesetzes, das in gewissem Umfange das Brachliegenlassen von Ländereien verhindern wollte. Ein *) Siehe den Artikel des Verfassers: „Die Bedeutung der Bodenreserve", Jahr 1930, Nr. 1/2.