Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 15 (1932)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1932)
- Article
- Die Konzessionen für die Pipeline Mossul-Haifa
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 77 (sequence 9)
- Language
- German
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jedoch sollen hier kurz die auch für Palästina bedeutsamen Punkte hervorgehoben werden. Nach Art. VI des Vertrages vom 24. März 1931 übernimmt die Iraq Petroleum Company die Verpflichtimg, eine Rohrleitung von einer Kapazität von nicht weniger als drei Millionen Tonnen Erdöl pro Jahr zu errichten. Der Ausgangspunkt der Rohrleitung soll in einem Gebiet liegen, das den Vilajets von Bagdad und Mossul angehört und im Westen durch den Tigris, im Norden durch die mesop o t a mis ch-türkis che Grenze und im Osten durch die persisch- Grenze bestimmt ist. Aus diesem Gebiete ist jedoch der Bezirk ausgenommen, der durch ein besonderes Abkommen vom 30. August 1925 von der Regierung des Irak der Anglo-Persian Oil-Company zur Ausbeutung überlassen wurde. Der Ausgang der Rohrleitung wird voraussichtlich in der Gegend von Kirkuk, in der bisher die ertragreichsten Quellen von Baba Gurgur gefunden sind, liegen. Die Führung der Leitung ist in südwestlicher Richtimg zum Euphrat hin zu erfolgen, der zwischen den Orten Hadita und Hit gekreuzt werden muß. Am Euphrat wird die Rohrleitung in der Weise geteilt, daß eine Linie über Ruthba nach der Akkobucht und eine andere nach dem Hafen von Tripolis geführt wird. Bedeutsam ist die Bestimmung, daß, solange nicht eine Gesamtförderung von