Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Der Landentwicklungsplan [Nachricht]
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 343 (sequence 3)
- Language
- German
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ausarbeiten und spätestens bis Dezember 1931 dem High. Commissioner einen Bericht hierüber vorlegen. Der High Commissioner wird diesen Bericht überprüfen und vqt Erstattung von Vorschlägen an die Regierung die Jewish Agency und die Arabische Exekutive einladen, Bemerkungen zu den praktischen Vorschlägen des Planes zu machen. Er wird ihnen ferner Gelegenheit gelben, Vorstellungen bezüglich solcher Vorschläge zu erheben, über die zwischen dem jüdischen und dem arabischen Ratgeber des Landeintwdcklungsdirektotrs noch keine Uebereinstimmung erzielt wurde. 7. Der Bericht des Landentwicklungsdir ekt or s wird vom High Commissioner gleichzeitig mit den etwaigen Vorstellungen der Jewish Agency oder der Arabischen Exekutive der britischen Regierung übermittelt werden, die entscheiden wird, ob die Vorschläge des Berichtes, resp. welche von ihnen berücksichtigt werden sollen und in welcher Weise dies zu geschehen hat. Das Gesetz über die Garantie der Landentwicklungsanleihe wird erst, nachdem der Bericht des Landentwicklungsdirektotrs bei der Regierung eingetroffen und gemeinsam mit den van jüdischer oder arabischer Seite erhobenen Vorstellungen überprüft sein wird, erledigt werden. Auf eine Anifrage des Abgeordnetem Ormsby-Gotre, ob der Landentwicklungsplan irgendwelche Aenderungen der in dem Briefe des Ministerpräsidenten an Dr. Weizmann vorgezeichneten Politik vorsehe, versicherte Unterstaatssekretär Dr. Shiels, daß die Erklärung über den Landentwicklungsplan den Bestimmungen der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Dokumente durchaus entspreche. Der Direktor. Als solcher wurde Louis French vom Indian Civil Service ernannt. Erklärungen Dr. Shiels. Auf mehrere Anfragen des Arbeiterführers, Abg. Ben Tillet, gab Dr. Drummomd Shiels im Unterhaus drei wichtige Erklärungen über die Durchführung des Landentwicklungsplanes in Palästina ab. Erstens gab Dr. Shiels bekannt, daß der Landentwicklungsdirektor bei der Wiederbesiedlung von Arabern, deren Boden in jüdische Hände übergegangen ist, keinen Unterschied zwischen Arabern, die ihnen Boden dadurch verloren haben* daß er von den Großgrundbesitzern verkauft wurde, und solchen, die ihr Land aus freiem Willen an Juden verkauft haben, machen werde. Zweitens erklärte Dr. Shiels, es werde dem Landentwicklungsdirektor überlassen bleiben, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob verschiedene Organisationen von der Regierung in ihren Versuchen, kollektiven Kauf und Kultivierung von Boden durchzuführen, fernerhin ermutigt werden sollen. Drittens stellte Dr. Shiels fest, daß alle Entscheidungen über Bodentransaktionen in Palästina dem High Commissioner vorbehalten bleiben sollen. In jüdischen Kreisen wird befürchtet, daß diese vooi Dr. Shiels im Unterhaus angekündigten Maßnahmen den jüdischen Bodenkauf in Palästina wesentlich beeinträchtigen könnten. Man nimmt an, daß auf Grund solcher Verfügungen den jüdischen Organisationen Hindernisse beim Bodenerwerb in den Weg gelegt werfden könnten, insbesondere dem Keren Kajemeth, auf den deutlich hingewiesen wird. Auch die Bestimmung, daß in Zukunft ohne Einverständnis des High Coanmissioner Bodenbesitz weder veräußert noch erworben werden kann, w,ird als Erschwerung des jüdischen Bodenkaufs aufgefaßt.