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Palästina · 1931-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1931) · p. Seite 342

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Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1931)
Article
Der Landentwicklungsplan [Nachricht]
Date
1931-07-01
Page
Seite 342 (sequence 2)
Language
German
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Durchführung der Bodenpolitik im Sinne des Mac-Donald-Briefes. 3. Der Landentwicklungsdi/rJektor wird Untersuchungen über die Methoden anstellen, die anzuwenden sein wenden, um innerhalb der durch die zur Verfügung stehenden Mittel gezogenen Grenzen die Absichten der Regierung hinsichtlich der in den §§ 10 und 11 des Brietfes des Ministerpräsidenten an Dr. Weizmann vorgezeichneten Siedlungspolitik zu verwirklichen. Die in Betracht kommenden Paragraphen des vom Ministerpräsidenten Mac Donald am 13. Februar 1931 an Dr. Weizmann gerichteten Briefes lauten: (10) Bei der Formulierung einer Politik für ländliche Ansiedlung ist es wichtig, daß die Regierung alle Umstände in Betracht zieht, die zu den Hauptzwecken des Mandates in Beziehung, stehen. Die Fläche des kultivierbaren Landes, die Möglichkeit der Bewässerung, die Aufnahmefähigkeit des Landes in bezug auf Einwanderung, all dies sind Elemente der aufzuklärenden Probleme :und die Außerachtlassung eines dieser Punkte wäre schädlich für die Aufstellung von Richtlinien einer gerechten und stabilen Politik. Die Regierung beabsichtigt, so schnell wie möglich eine Untersuchung anzustellen, um unter anderem festzustellen, welche Staats- und anderen Ländereien für geschlossene Ansiedlung von Juden unter Berücksichtigung der Verpflichtung, die gemäß Artikel 6 des Mandates dem Mandatar obliegt, verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können. Diese Untersuchung wird umiassend sein und sich über alle Landesreserven Palästinas erstrecken. Bei der Durchführung der Untersuchung wird vorgesehen wenden, 'daß alle Interessenten, ob Juden oder Araber, die Möglichkeit haben, die von ihneti gewünschten Vorstellungen zu machen. (11) Die Regierung beschäftigt sich sorgfältig mit der Frage der räumlichen Zusammendrängung unter den Fellachen in den Hügelgebieten von Palästina. Es sollen Maßregeln für die Verbesserung und Intensivierung des Landes getroffen werden, sowie dafür, daß Landstrecken, die bisher unbearbeitet blieben, unter Kultur gebracht werden, um so den Fellachen» einen besseren Lebensstandard zu sichern, ohne daß, abgesehen von außer^- gewöhnlichen Fällen, zu dem Mittel der Umsiedlung gegriffen wird. 4. Die Untersuchungen des Landentwicklungsdirektors werden sich auch auf die den arabischen Bauern und den jüdischen Siedlern später zu erteilenden Kredite, auf Vorschläge für Drainage, Bewässerung und andere Arbeiten zur Ameliorierung gegenwärtig unkultivierten oder nur teilweise kultivierten Bodens erstrecken. Die Finanzierung der Vorbereitungsarbeiten. 5. Die britische Regierung beabsichtigt, den High Commissioner zu ermächtigen, aus Mitteln der Palästinaregierung Auslagen bis zur Höchstgrenze von 50.000 Pfund Sterling zur Deckung der Erfordernisse für die anzustellenden Untersuchungen, einschließlich aller notwendigen Vermessungen und Versuche» zu bewilligen. Mitwirkung der Jewish Agency und der arabischen Exekutive bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur definitiven Durchführung des Landentwicklungsplanes. 6. Der Landentwicklungsdirektor wird Kostenvoranschläge sowie Vorschläge über durchzuführende Arbeiten nach ihrer Berücksichtigungswürdigkeit geordnet

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