Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Die grundlegenden allgemeinen Fragen bezüglich der Bewässerungsprobleme in Palästina
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 330 (sequence 2)
- Language
- German
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sofortige Existenz zu ermöglichen, alle anderen Erwägungen wurden in der Praxis mißachtet. Die gegenwärtige Epo-che einer Einschränkung der Kolonisation und der Hoffnung einer Erneuerung der Arbeit durch den „Entwicklungsplan" und die Privatinitiative zwingt zu normalerein Bedingungen überzugehen. Jetzt heißt es Vorsorgen, denn in der Frage der Bewässerung kann man nicht hoffen, vollkommene und rationelle Lösungen zu erzielen, ehe nicht die grundlegenden Fragen gelöst sind, ehe nicht die nötige Grundlage ge- Ischaffen ist. Die ganze Tätigkeit bedarf einer Richtlinie, die auf Ordnung in den Beziehungen und in der Arbeit basieren mfuß. Deshalb ist die erste und wichtigste Frage die nach dem passenden und vollkommenen Apparat. I. Der Landwirt braucht bei seiner täglichen Arbeit Beirat und Stütze für technische, landwirtschaftliche, wirtschaftliche, juristische, administrative und allgemeine Fragen, die mit der Bewässerung verbunden sind. Die Erfahrung des Auslands hat bewiesen, daß für die Lösung dieser zahlreichen und verwickelten Fragen und für die Beratung des Landwirtes lokale Körperschaften geeignet sind. (In Italien heißen sie „Consorzio d'Irrigatione.) Au5 diesen ruht auch die Pflicht, in bezug auf Bewässerung das lokale Interesse des Landwirts zu vertreten, während die Föderation dieser Körperschaften dasselbe Interesse für alle freiwillig verbundenen Bewässerungszonen vertreten kann. In der Form einer Aktiengesellschaft der an der Bewässerung interessierten Landwirte kann die lokale Körperschaft in allen drei Phasen handeln und leiten, und zwar: 1. Bei der Vorbereitung und dem Entwurf der Anlage; 2. bei der Ausführung der Arbeit; 3. bei dem normalen Gebrauch der Bewässerung. Ihre Aufgabe kann in den folgenden Funktionen bestehen: a) Die Leitung und Veiywaltung der allgemeinen Fragen der lokalen Bewässerung zum Vorteil der Mitglieder der Körperschaft, die Schaffung der Anlage, ihre Vervollkommnung, die Verteilung des Wassers, die Voraussicht sowie die Verhütung von schädlichen Folgen der Irrigation, die technische Hilfe, die Festsetzung der Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Körperschaft, zwischen der Körperschaft und deren Mitgliedern, zwischen der Körperschaft und Dritten. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder stehen im Verhältnis zur notwendigen Wassermenge. Diese lokalen Irrigationskörperschaften werden selbstverständlich über eine Autonomie verfügen. Die Bewässerungskörperschaften einer großen Zone sollen überdies ständig durch einen Ingenieur, der Spezialist ist, unterstützt werden. Dieser soll der technisch Verantwortliche und Vertreter der Körperschaft sein. Er muß in der Zone wohnen, sich ausschließlich dieser Tätigkeit widmen und die in der Zone erworbene Erfahrung bezüglich der verschiedenen Irrigationsprobleme sammeln. *) b) Die Ergebnisse der Tätigkeit der Zoneningenieure in ihrer Eigenschaft als Beobachter und Inistruktoren müssen durch eine eigene zentrale Stelle ge- *) Im Februar 1930 habe ich der JewishAgency einen detaillierten Vorschlag für den Typus einer lokalen Körperschaft vorgelegt; später habe ich ihn dem Vorstand der Kolonie Magdiel unterbreitet. Ich erfahre (Bustonai, 26. 9. 1930), daß die Bewässerungskörperschaft sich in Magdiel konstituiert hat, aber mit einem beschränkteren Aufgabenkreis.