Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1931-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1931) · p. Seite 282

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1931)
Article
Die neue Pächterverordnung von 1931 und ihre Tendenzen
Date
1931-07-01
Page
Seite 282 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2379786-2379892-2379897-2393749--12405-2394011
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Wir wollen versuchen, die leitenden Gesichtspunkte der neuen Verordnung und die Gründe für die übereilte Veröffentlichung zu untersuchen. Die erste und sichtbarste Neuerung in der Pächterverordnung von 1931 ist die Aenderung des gesetzlichen Status des Pächters. In der Verordnung von 1929 waren die Rechte des Pächters in der Weise abgegrenzt, die man unter „jus in personam" versteht, nämlich: Der Pächter besitzt Rechte gegen den Besitzer des Bodens, die verankert sind in seinem genauen oder weniger genauen Pachtverhältnis. Als Resultat dieses Verhältnisses hatte der Pächter verschiedene Rechte, die er bei Auflösung des Pachtverhältnisses seitens des Bodenbesitzers in Anspruch nehmen konnte. Die Zahlung von Entschädigungen, wie sie damals festgesetzt wurden, hatte rechtlich etwa dieselbe Geltung, wie sie einem Beamten für eine Anzahl Arbeitsjahre gezahlt wird. Im Falle des Pächters resultierten sie aus der Arbeit, die er für den Boden geleistet hatte. Der Leiter des Grundbuchamtes erlaubte dem Bodenbesitzer nicht, den Boden an neue Besitzer zu übertragen, wenn der augenblickliche oder der neue Bodenbesitzer keine Sicherheiten für die Zahlung der Entschädigungsbeträge gab. Dies waren soziale Verpflichtungen, die das Gesetz dem Verpächter auferlegte, um die Vertreibung der Pächter vom Boden ohne Entschädigung zu inhibieren. Nach der neuen Verordnung von 1931 aber hört der gesetzliche Status des Pächters auf, „jus in personam", zu sein, er wird zum „jus in rem" umgewandelt, das heißt, daß für den Pächter keine bestimmten Beziehungen mehr gegenüber dem Besitzer des Bodens gelten, der diesen zu Entschädigungen und dergleichen verpflichtet, sondern das Recht des Pächters wird zu einem Recht umgewandelt, das direkt an den Boden gebunden ist. Der Begriff „Pächter" hört auf das zu sein, was in der Ordre von 1929 festgelegt war, nämlich ein Mensch, der Boden nach einem Vertrag mit deren Besitzern bearbeitet — er wird nach Ordre von 1931 zu einem Menschen, der nach einem Abkommen mit dem Bodenbesitzer den Boden bearbeitet oder in einem Zeitraum von nicht weniger als zwei Jahren bearbeitet hat, auch wenn während dieser Zeit verschiedene Leute Besitzer des Bodens gewesen sind und auch wenn die Vereinbarungen mit jedem dieser verschiedenen Bodenbesitzer von Fall zu Fall kürzere Zeit als zwei Jahre gegolten haben. Nach den früheren Gesetzen konnte beim Uebergang des Bo-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.