Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Probleme der Finanzierung des Palästina-Aufbaues
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 281 (sequence 33)
- Language
- German
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türlich, sich nicht an eine Unzahl von möglichen Transaktionen 28X zu verzetteln, sondern vor allem "die großen Linien unseres finanziellen Aktionsplanes im Auge zu behalten und planmäßig zu verfolgen. Vergessen wir nicht für einen Augenblick, daß die kolonisatorische Verwirklichung des Zionismus in ein Zeitalter der weltwirtschaftlichen Entwicklung gestellt ist, das durch gewaltige finanzielle Organisation gekennzeichnet ist, das Zeitalter der großen Trusts, das Zeitalter der Kreditgemeinschaft der deutschen Industrien, das Zeitalter der europäischen Reparationsbank, das Zeitalter des russischen Fünfjahrplanes. Wohl kann sich der Zionismus mit all diesen Riesengebilden moderner Weltwirtschaft niemals messen, will er aber in ihrer Welt wirken und schaffen, so muß er ihre Methoden und Möglichkeiten seinen Erfordernissen anzupassen verstehen. Die neue Pächterverordnung von 1931 und ihre Tendenzen. Von Rechtsanwalt Aron Benschemesch, Tel-Aviv. Der Verfasser ist einer der engeren Mitarbeiter des Herrn JehOiSchua Chankin, Direktors der „Palestine Land Development Co. Ltd.", die die Bodenkäufe für den Koren Kajemeth Leisrael und andere zionistische Organisationen und Private diircnführt.. Die Pächterverordnung von 1929, die am 1. August 1929 veröffentlicht wurde und Gesetzeskraft erhielt, basierte auf einem Entwurf vom August 1928. Es verging also ein ganzes Jahr, bis der Regierungsentwurf Gesetzeskraft erhielt. Der Entwurf ging damals nach London, kam zurück, wurde mehrfach revidiert und mit Anmerkungen von den Bevollmächtigten des Jischuws und seiner Institute versehen, bis er seine letzte Form erhielt, in der er dann in Kraft trat. Die jetzige Verordnung, die den Pächterschutz von 1929 verbessern sollte und besondere Anweisungen über erhöhte Rechte der Pächter und aller Leute, die auf dem Boden sitzen, enthält, wurde überhaupt nicht als Entwurf veröffentlicht, trotzdem dieser schon etwa eineinhalb Jahre vorbereitet war, sondern erhielt sofort bei Veröffentlichung Gesetzeskraft. Nach Ansicht der betreffenden Regierungsbeamten war es notwendig, diese Verordnung mit sofortiger Gesetzeskraft, aus Gründen öffentlicher Ordnung, herauszugeben.