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Palästina · 1931-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1931) · p. Seite 188

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1931)
Article
Kolonisation im Bergland
Date
1931-05-01
Page
Seite 188 (sequence 16)
Language
German
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188 scner Landwirt, der die behandelte Frage genau kennt, glaube ich an die Durchführung meines Vorschlages, wenn die Regierung will und das Erforderliche tut. Ihre Aufgabe ist es nicht, sich mit Kolonisation zu beschäftigen, sondern die Wege zur Entwicklung der Landwirtschaft zu bahnen und die Landwirtschaft zu entwickeln. Diese Entwicklung bedeutet Auswahl der Sorten und Arten, Einführung neuer Sorten vom Ausland, Instruktion der Bauern über bessere Arbeitsmethoden und Einführung ländlicher Industrien, wie Trocknung, Konservierung und Verwertung von Früchten, und vor allem in der Entwicklung und Erschließung von Märkten für die Landesprodukte. Wenn die Regierung diese Aufgaben erfüllt — und dazu bedarf sie keiner besonderen Anleihen — so wird das landwirtschaftliche Palästina im Laufe der nächsten 25 Jahre eine doppelt so große Anzahl Siedler aufnehmen können als das Land heute hat und die Bergzone wird beinahe in erster Reihe stehen durch ihre ausgezeichneten und vervollkommneten Pflanzungen. Die Ein- und Auswanderung im Jahre 1930. Von Dr. Rüben Kaznelson, Jerusalem. Vor kurzem wurde der Bericht des obersten Einwanderungsbeamten der Regierung für 1930 veröffentlicht. Schon die Berichte über die letzten Monate des abgelaufenen Jahres zeigten einige wichtige Aenderungen, von denen besonders hervorzuheben sind die spezialisierten Angaben über die Auswanderer nach ihrer Staatsbürgerschaft (palästinensische und fremde), der Zeit ihres Aufenthaltes im Lande, ihres Geburtsortes usw. Wichtig war auch, daß bei den Altersklassen, die unter 16 Jahre alten Knaben urjd Mädchen gesondert wurden, während sie früher in einer Post zusammengefaßt waren, was die Teilung der Einwanderer ihrem Geschlechte nach erschwert hatte. Der eben erschienene Jahresbericht dehnt diese verschiedenen Spezifikationen auf die Auswanderer aus, mit weiteren Verbesserungen. Anstatt der Titel: Juden und Nichtjuden führt er bei den meisten Tabellen die Unterscheidung nach Juden, Christen, Moslems ein. Das Alter der „Jugendlichen" wird als unter 16 Jahren festgesetzt. In bezug aqf die Herkunftsländer der Einwanderer wird eine genaueren Nomenklatur eingeführt. An Stelle des Geburtslandes wird das wirkliche Wohnland des Einwanderers angegeben. Von diesen Aenderungen in der Klassifizierung der Einw ariderer, die in der Mehrzahl gerechtfertigt sind, ist jedoch bezüglich des Alters der „Jugendlichen", unter denen alle Einwanderer unter 16 Jahrön zusammengefaßt werden, zu bemerken, daß dieses Alter angenommen wurde gemäß den Bestimmungen der Verwaltung, nach denen die Einwanderungstaxe für Personen unter 16 Jahren 200 Mil

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