Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1931)
- Article
- Der Bericht der Johnson Crosbie Kommission [Nachricht]
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 2)
- Language
- German
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das instruktive und bisher noch nicht bekannte Einzelheiten über die Lage der arabischen Dörfer benutzt, ohne jedoch immer die Folgerungen der Konvmission zu übernehmen. Die Schlußfolgerungen der Kommission empfehlen der Regierung zur Hebung der Fellachen folgende Maßnahmen: 1. Praktische Belehrung und Unterweisung des Fellachen über Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsmethoden und Einsetzung einer beratenden Kommission für Fragen des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte. 2. Gründung von Kooperativen in den Dörfern und Einsetzung eines Experten, der die Regierung über die Methoden berät, die zur Entwicklung des Kooperativ-Wesens zu ergreifen sind. 3. Ersetzung des Werko durch Einführung einer niedrigen Grundsteuer und Einführung einer Einkommensteuer auf hohe Einkommen. Ein englischer Sachverständiger soll eingeladen werden, die Regierung bei Ausführung dieses Vorschlages zu beraten. 4. Aufhebung der Viehsteuer (Agnam) nach Einführung der Einkommensteuer. 5. Teilweise Entlastung des Landwirtes durch Reduzierung des Oschers, beginnend im Jänner, um 25 Prozent, so daß er künftig statt 10 nur 7.5 Prozent zu entrichten hat, und Erhöhung der städtischen Werko-Steuer in einem Maße, daß dadurch der entstehende Ausfall der Oschersteuer eingebracht wird. 6 Weitere Reduzierung des Oscher nach Maßgabe der Einnahmen aus der neuen Einkommensteuer. Die Reduzierung des Oschers soll eine gleichmäßige Verteilung der Steuern auf ländliche und städtische Bezirke einleiten. 7. Sofortige Reduzierung des Oschers (das heißt im Jahre 1930) um ein Drittel, von 10 auf 6.66 Prozent. (Dieser Vorschlag wurde bereits im Juli 1930 durch eine Verfügung der Regierung realisiert.) 8. Erwägungen über eine weitere Reduzierung des Oißchers für die Ernte aus der Sommerfruch<t 1930 anzustellen, falls die niedrigen Preise anhalten sollen. 9. Kreditgabe an die Landwirte auf dem Wege über die vorgeschlagenen Kooperativen. 10. Bereitstellung von 100.000 Pfund als Notstandsmaßnahme 1930, um den Fellachen den Anbau ihrer Felder in der kommenden Saison zu ermöglichen. (Inzwischen sind bereits 35,000 Pfund als Anleihe für die durch die Mäuseplage geschädigten Bauern bewilligt worden.) 11. Verhandlungen mit ausländischen Regierungen über die Eröffnung neuer Märkte für die landwirtschältliche Produktion Palästinas. 12. Schutz der landwirtschaftlichen Produktion vor fremden Importen durch Zölle auf ausländische Produkte unter folgenden Gesichtspunkten: a) Verbot der Einfuhr von ausländischem Weizen und Weizenmehl (außer durch Mühlen und Bäckereien auf Grund einer Lizenz) und Verpflichtung der Bäcker, einen bestimmten Prozentsatz inländisches Mehl zu verpacken.