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Palästina · 1931-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1931) · p. Seite 20

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Journal
Palästina
Volume
14 (1931)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1931)
Article
Über die Rentabilitätsberechnung in den Arbeitersiedlungen des Keren Hajessod
Date
1931-01-01
Page
Seite 20 (sequence 6)
Language
German
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Vom kolonisatorischen Standpunkt aus gesesehen hat eine derartige Lohnberechnung, die zum Ausgangspunkt die Bedürfnisse des Siedlers hat, zweifellos ihre Vorteile. Denn nur so kann festgestellt werden, ob -ein bestimmter Betrieb kolonisatorisch seinem Zweck entspricht. Ist die Bilanz einer Wirtschaft nach Deckung aller Bedürfnisse eines an europäische Lebensweise gewöhnten Siedlers, die ja schließlich doch vom Ertrag der Wirtschaft gedeckt werden müssen, aktiv, dann hat man eine Gewähr, daß der Siedler in seiner Arbeit fortfahren kann, ohne seinen gewohnten Lebensstandard herabsetzen zu müssen. Dann besteht auch die, Hoffnung, daß die erzielten Ueberschüsse im Laufe der Zeit derart zunehmen werden, daß auch die Verzinsung und Amortisation des investierten Kapitals gewährleistet wird. Auch sozial gesehen ist diese Art, den Arbeitslohn zu errechnen, eine gerechtere und ökonomisch richtigere als die, die sich an einen bestehenden Marktarbeitslohn anlehnt, ohne Rücksicht darauf, ob der betreffende Arbeiter auch imstande ist, von diesem seinem Lohn zu leben und eine Familie zu gründen. Es ist daher auch richtig, wenn die Wirtschaftspläne jeder Siedlung und jedes Betriebes unter diesem Gesichtspunkt ausgearbeitet werden. Ja man kann weiter gehen und mit Wilkansky sagen, daß es die Aufgabe des Siedlungsinstitutes sei, die Siedlungspläne derart auszuarbeiten, daß die Bareinnahmen die Bar ausgaben des Siedlers und seiner Wirtschaft (inklusive Verzinsung und Amortisation des Kapitals) decken. Ist jedoch der Wirtschaftsplan nach diesem Prinzip festgesetzt und der Schlüssel, nach dem die Investitionen gemacht werden sollen, bestimmt, dann muß eine andere Art der Berechnung einsetzen. Der Siedler muß mit dem auskommen, was ihm die Wirtschaft gibt und sich bemühen, aus ihr herauszuholen, was er für den Betrieb und seine Lebenshaltung braucht. Und die Betriebsrechnungen müssen ihm die Möglichkeit geben, seine Ausgaben in jedem Moment seinen Einnahmen anzupassen. Hier muß festgestellt werden, daß die Absichten der Siedler sich ursprünglich mit dieser letzten Auffassung deckten. Bekanntlich wurden die Vorkriegsbilanzen der zionistischen Arbeitersiedlungen nach dem Grundsatze berechnet, daß man den Siedlern einen festen Lohn, meist Monatslohn zugute schrieb. Diese Methode wurde viel kritisiert und zum Schluß aus guten Gründen verworfen. Denn sie entlastete den Siedler von der Verantwortung für den Erfolg der Wirtschaft und machte ihn zu einem Landarbeiter, den das Defizit nicht weiter berührte. Daher beschloß man auf Verlangen der landwirschaftlichen Arbeiterorganisation vor etwa zehn Jahren, den festen Lohn abzuschaffen und fing an, den Arbeiter als Siedler und Besitzer des Betriebes zu betrachten. Diesen Grundsatz konsequent durchzuführen, hieße jedoch, daß der Siedler nur auf den Ertrag der Wirtschaft angewiesen sei und seine Bedürfnisse nur in seinen Grenzen zu befriedigen habe. Die Errechnung: des Arbeitslohnes würde dann einfach auf die Weise erfolgen, daß man den Wirtschaftsertrag auf die in den verschiedenen Wirtschaftszweigen verwendeten Arbeitstage verteilen würde. Auf die Bilanz würde diese Berechnung allerdings keine Wirkung haben und wäre nur eine Feststellung, wieviel von dem Ertrag auf jeden Arbeitstag entfällt. Man hat sich jedoch, wie aus dem oben angeführten Beispiel ersichtlich, an die Konsequenzen dieser Auffassung nicht gehalten. Der berechtigte Anspruch des Siedler-Besitzers auf den Ertrag der Wirtschaft hat sich in die rechnerisch und betriebsmäßig keineswegs begründete Auffassung verwandelt,

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