Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1930)
- Article
- Der Zionistische Kommentar
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 386 (sequence 2)
- Language
- German
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4. Es war aus naheliegenden politischen Gründen nicht zu erwarten, daß die Regierung in ihrer Erklärung bei der Beurteilung der Landreserven Palästinas den Boden von Transjordanien mitzählen wird. Es ist aber nicht einzusehen, warum der kultivierbare Teil des Negew (Djfstrikt von Berscheba), der drei Millionen Dunam groß ist, nicht in Rechnung gestellt wird. Dann würde eben der angebliche Fehlbetrag von 1.5 Millionen Dunam, der auf Grund einer Norm von 130 Dunam pro Familie errechnet wird, verschwinden. Es handelt sich nicht bloß um die rechnerische Frage, ob bei den Fellachen West- Palästinas akuter Landmangel herrscht (durch die Eliminierung des Negew wird dieser Eindruck natürlich verstärkt). Vorsicht ist geboten gegenüber etwaigen Tendenzen in gewissen Beamtenkreisen, dem Negew sozusagen eine Sonderstellung zu geben und ihn (nach transjordanischem Muster) in eine stille, allein für die Beduinen bestimmte Reserve zu verwandeln. Die Regierungserklärung an sich enthält keinerlei Wendung dieser Art, aber der Punkt ist erwähnenswert. 5. Ein weiterer bedenklicher Punkt, dessen praktische Bedeutung noch nicht gewürdigt werden kann, ist die Einführung des Begriffes der „landlosen Bauern". Anscheinend bezieht sich das auf einen Teil der ländlichen Bevölkerung. Wer ist aber damit gemeint? Der Pächter, die Karaten (arabische Landarbeiter oder Arbeiterpächter) oder jeder Araber, der im Dorfe wohnt, auch wenn er mit der Landwirtschaft gar nichts zu tun hat? Wie soll e$ verhindert werden, daß alle möglichen Elemente, die gar keine landlosen Bauern oder Landarbeiter sin>d, Ansprüche auf Land erheben? Was wird geschehen, um einen künstlichen Zufluß von solchen Elementen, die gar nicht ansiedlungsberechtigt sind, zu vereiteln.? Die Regierung selbst fühlt den Mangel an Klarheit und bemerkt, daß die Frage, wieviel Familien vorher den Boden bearbeitet haben und ihn später verloren haben, durch die im nächsten Jahre vorzunehmende Zählung festgestellt werden soll. Der Hinweis auf die Zählung ist aber 'gar keine Garantie gegen Mißbräuche aller Art bei der Bestimmung der Zahl der landlosen Bodenarbeiter. 6. Die wichtigste angekündigte Maßnahme ist die Einsetzung einer Art Ansiedlungsbehö rjd e (Developmet authority) zur planmäßigen Entwicklung der Landwirtschaft, an deren Vorteilen Araber und Juden beteiligt sein können. Ueber diese allgemeine Umschreibung geht die Erklärung nicht hinaus. Keinerlei Angaben über Zusammensetzung und Arbeitsmethoden der Behörde. Nur eine grundlegender Punkt geht klar hervor: Die Ansiedlungsbehörde wird während einer gewissen Zeit völlige Kontrolle über Bodenkaulf und Verkauf ausüben. Landtransaktionen werden nur insoferne zugelassen werden sein, als sie mit den Plänen der Be» hör de nicht kollidieren. Es ist nicht gut möglich, eindeutig festzustellen, was die Kompetenzen dieser Behörde in der Praxis bedeuten werden. Es kann sich bloß um ein Vorkaufsrecht der Regierung handeln, es kann aber auch gemeint sein, daß der freie Grundstückverkauf gegebenenfalls eingestellt werden kann. Jedenfalls ist der Palästina-Verwaltung eine Waffe in die Hand gegeben, die unter Umständen sehr leicht gegen den Bodenerwerb durch jüdische Gesellschaften gebraucht werden kann. Daß die Eventualität einer zeitweisen Einstellung des Bodenerwerbes in Betracht gezogen wird, ergibt sich aus der beiläufigen Bemerkung der Erklärung, daß die Tätigkeit