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Palästina · 1930-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1930) · p. Seite 384

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Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1930)
Article
Die Deklaration der englischen Regierung
Date
1930-10-01
Page
Seite 384 (sequence 2)
Language
German
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Eingangs werden die wichtigsten Bestimmungen des Churchillstatement von 1922 wiederholt. Weiters wird ausgeführt: Die Bevölkerung Palästinas hat als Einheit Objekt der Regierungsvorlage zu sein. Abmachungen mit der Jewish Agency haben nur fakultativen, nicht obligatorischen Charakter. Die Verpflichtungen der Regierung gegenüber beiden Teilen der Bevölkerung haben gleiches Gewicht und sind, wie es die Mandatskommission ausgesprochen hat, miteinander vereinbar. Bezüglich der Sicherheit wird erklärt, daß vorläufig stationiert werden: 2 Bataillone Infanterie in Palästina, ferner 2 Flugzeugschwadronen und 4 Panzerwagenabteilungen in Palästina und Trans Jordanien. Die Frage des Parlaments soll so gelöst werden, daß ein Gesetzgebender Rat aus 12 Mitgliedern, davon 10 Beamte ernannt und 12 durch indirekte Wahlen gewählt werden sollen. Bei Nichtbeteiligung eines Bevölkerungselementes an den Wahlen werden auch die nichtoffiziellen Mitglieder ernannt werden. Die Bodenfrage. Die Regierung erklärt, daß bei Zugrundelegung der gegenwärtigen arabischen Wirtschaftsmethoden kein Boden für landwirtschaftliche Ansiedlung neuer Immigranten verfügbar bleibt, mit Ausnahme von solchen, noch unbebauten Böden, die sich bereits im Besitze verschiedener jüdischer Körperschaften befinden. Freie Staatsländereien für Siedlungszwecke gibt es nicht. Die anbaufähige Fläche Palästinas mit Ausnahme des Beer Scheba-Distrikts (Negeb) wird mit 6,544.000 Dunam angenommen, indes sie bisher inklusive Negeb mit 10 bis 11 Millionen Dunam geschätzt wurde. Für die Erhaltung einer Fellachenfamilie auf unbewässertem Boden sind 130 Dunam nötig. Der Durchschnittsbesitz ist aber heute nur 90 Dunam per Familie. Man würde noch 8 Millionen Dunam benötigen, um alle arabischen Landbauern mit 130 Dunam zu versorgen. Von den 86.980 ländlichen Familien besitzen 29.4 Prozent kein Land. Die Erklärung macht sodann einen Unterschied zwischen der Arbeit der Pica und der der Zionistischen Fonds. Die Pica hat sich mit den arabischen Nachbarn immer gut gestellt. Der KKL. erwirbt den Boden für ewige Zeit, entzieht ihn daher dem Verkehr, verpflichtet die Pächter, nur jüdische Arbeiter zu verwenden und darin sieht die Regierung eine Beeinträchtigung der Rechte und der Lage anderer Bevölkqrungsgruppen. Eine Entwicklung der Landwirtschaft ist nötig, um eine weitere jüdische landwirtschaftliche Siedlungstätigkeit zu ermöglichen. Inzwischen kann die jüdische Kolonisationstätigkeit dennoch weiter vor sich gehen, da die Juden im Besitz umfangreicher Bodenreserven sind. Die palästinensische Regierung muß sich der Irrigation und aller sonstigen Maßnahmen zur Intensivierung der Wirtschaft annehmen. Insolange diese Entwicklungsmaßnahmen nicht wirksam geworden sind, werden Bodenübertragungen nur insoweit zulässig sein, als sie in die Plane der Behörde nicht eingreifen. Zur Finanzierung der Förderungsarbeit für die Landwirtschaft wird die britische Regierung Schritte erwägen, da die Finanzen Palästinas angespannt sind. Bezüglich der Einwanderung soll anstatt der jüdischen Arbeiterorganisation (Histadruth) die Regierung die ausschlaggebende Instanz sein. Die Einwanderung muß abhängig sein vom Stand der Arbeitslosigkeit, auch der arabischen, zurzeit ist dieser sehr ernst. Solange ein Teil der Bevölkerung

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