Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1930)
- Article
- Palästina vor der Mandatskommission
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 352 (sequence 20)
- Language
- German
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352 um Ausführbarkeit des Mandates zu sichern84), mit dem jüdischen Interesse begründet werden. Aber auch das jüdische Ziel des Mandates ist nicht nur mit den Lebensnotwendigkeiten der Juden, sondern auch durch seine wohltätige Wirkung auf die gesamte Bevölkerung des Landes zu rechtfertigen. Van Rees erklärt es geradezu als das Ziel der Balfour- Deklaration, die Mitarbeit eines energischeren und höher entwickelten Volkes — der Juden — für die Entwicklung der Landesbevölkerung zu gewinnen, die man der Regierung allein nicht habe überlassen wollen.85) Der Nutzen, den das zionistische Werk dem ganzen Lande und ganz ausdrücklich auch der arabischen Bevölkerung bringe, wird nicht nur von Rappard86), sondern mehrfach auch von der Regierung rühmend hervorgehoben.87) Die unmittelbaren politischen Wirkungen auf die 'Beziehungen zwischen Juden und Arabern scheint die Regierung allerdings nicht hoch einzuschätzen. Auf Rappards Frage, ob die Araber diese Wirkung nicht anerkannten, antwortet Luke, daß das nur zum Teil zutreffe, während andere dem bei gewissen orientalischen Völkern herrschenden Ideal f olgten, sich lieber schlecht von eigenen Leuten, als gut von Außenseitern (outsiders) regieren zu lassen.88) Die Kommission teilt diese Resignation nicht, begründet vielmehr mit der Möglichkeit einer fördernden Wirkung des einen Teiles der Bevölkerung auf den anderen eine optimistische Ansicht bezüglich der künftigen politischen Gestaltung, wie der bemerkenswerte Schlußsatz ihres Berichtes ergibt: das Mandatsystem sei besonders geeignet, aus Palästina eine politische Einheit nach dem Muster vieler anderer Staatsvölker zu machen, die die Wurzel ihrer Lebenskraft in ihrer gemischten Zusammensetzung gefunden hätten.89) Aus diesem programmatischen Satz ergibt sich, daß die Form des zweinationalen Staates als das Ziel palästinensischer Staatspolitik und als konsequente Entwicklung der mit dem Mandat begründeten Regierungsform anzustreben ist. 9. Die Gleichwertigkeit beider Ziele des Mandates äußert ihre beschränkenden Wirkungen auch auf die Ausführungen der Bestim- 84) So de Penha Garcia Seite 80. 85) Seite 39. 86) Seite 114. 87) Seite 13, 87. 88) Seite 114. 89) Seite 147.