Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1930)
- Article
- Palästina vor der Mandatskommission
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 347 (sequence 15)
- Language
- German
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der jüdischen Bestrebungen und Leistungen ein starkes Bekenntnis 347 zur Sache des jüdischen Volkes in Palästina. In einem gewissen Gegensatz zu der hier zum Ausdruck gebrachten Stimmung steht der Satz in den Bemerkungen der Regierung zum Bericht der Kommission, es sei nicht Aufgabe der Regierung, das jüdische Nationalheim zu errichten, das sei die Funktion der von den Juden geleiteten Jewish Agency; die Regierung sei verantwortlich dafür, daß ... und nun wird der bekannte Text des Art. 2 aufgezählt. 51) Dieser unzulängliche Versuch, die Bedeutung der Verpflichtung zur Errichtung des Nationalheimes abzuschwächen, ist wohl vor allem ein Beweis des Aergers über den Verlauf der Verhandlungen der Mandatkommission. Die Kommission läßt es sich angelegen sein, das von Shiels abgegebene Bekenntnis zur Politik des Nationalheimes zu unterstreichen. Sie verweist auf mehrfache ähnliche Erklärungen der Regierung und auch der Mandatskommission.52) Während aber das Ziel des Judenstaates auch von der Kommission nicht verteidigt wird — van Rees verweist darauf, daß die Zionisten das Weißbuch von 1922 angenommen hätten, und daß nur die Revisionisten den Judenstaat forderten53), Rappard verweist auf die Ziffern der Bevölkerungsvermehrung, die für die Araber sehr beruhigend sein müßten54) — gibt der Bericht der Kommission noch eine äußerst wichtige positive Erläuterung zum Begriff des Nationalheimes. Er erklärt gegenüber allzu scharfen Kritikern der englischen Verwaltung, das Nationalheim sei noch nicht errichtet, das sei auch im Laufe von acht Jahren nicht zu erwarten gewesen. Er fügt hinzu: die Politik der Mandatarmacht könne nur dann mit Recht kritisiert werden, wenn sie etwa die Absicht hätte, das Nationalheim im Zustande seiner gegenwärtigen Entwicklung zu kristallisieren.55) Damit wird die Auffassung, daß das Nationalheim mehr oder weniger auf den gegenwärtigen Umfang der jüdischen Siedlung in Palästina zu begrenzen sei, als unzulässig und unvereinbar mit dem Mandat abgelehnt. Uebrigens scheint auch Shiels diese Auffassung der Kommission zu teilen, wenn er auf die Frage des Vorsitzenden Theodoli, ob die Mandatarmacht eine Vorstellung davon hätte, wann das Nationalheim als errichtet zu 51) Seite 152. 52) Seite 144 ff. 53) Seite 87 f. 54) Seite 116. 55) Seite 145.