Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1930)
- Article
- Über die Wandlungen in der Struktur des Grundbesitzes in Palästina
- Date
- 1930-06-01
- Page
- Seite 202 (sequence 10)
- Language
- German
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nationalistisch gesinnten arabischen Kreise. Andere dagegen würden schon aus rein wirtschaftlichen Gründen es begrüßen, wenn die Steigerung und Vervollkommnung der palästinensischen Produktion so schnell wie nur möglich vorwärts ginge. Sie erwarten davon für das Land und für die gesamte Bevölkerung sehr großen Nutzen. Wie es auch sei, es ist ein zwingendes Gebot, daß das Land die feudalen Wirtschaftsformen überwindet und zu moderneren, kapitalistischen übergeht. Daran kann diese oder jene politische Stellungnahme kaum etwas ändern. Die jüdische Siedlungsarbeit hat das Tempo dieses Überganges in hohem Maße verstärkt, beschleunigt und damit dem Lande auch unschätzbaren Segen gebracht. Daß diese grundlegende Umwandlung im gesamten Leben des Landes viele Änderungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht mit sich bringen muß, ist unausbleiblich. Als erstes Opfer fällt der Pächterstand der Fellachen. Denn als ein wirtschaftlich schwacher Organismus konnte er den Forderungen, welche aus der neuen Phase der ökonomischen Entwicklung erwachsen, nicht gerecht werden. Er ist dem Untergang geweiht, wenn nicht seitens der Gemeinschaft Mittel und Wege gefunden werden, die dem Pächterstand ermöglichen, sich auch unter den neuen Verhältnissen zu erhalten, zu erstarken und zu anderen Formen der Bodennutzung überzugehen. Das könnte vor allem in der Weise geschehen, daß den Pächtern der Aufstieg zu unabhängigen Bauern, die auf einem Stück Eigenland ihre Wirtschaft aufbauen, ermöglicht wird. Der proletarische Pächter muß zu einem Kleinbauern werden. Zu einer solchen Umwandlung des Pächterstandes kann nur eine umfassende Reform des gesamten Agrarwesens des Landes verhelfen. Es ist auch unsere Aufgabe, die Wege zu einer solchen Agrarreform zu ebnen und zu ihrer Durchführung tunlichst mitzuhelfen. Die Zusammensetzung der Beamtenschaft der Palästinaregierung. Von M. Nemirowski, Tel-Aviv. Das Palästinamandat verpflichtet die eingesetzte Regierung, ,rim Lande politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen, die die Errichtung des jüdischen Nationalheimes gewährleisten". Für die Tätigkeit einer Verwaltung ist nicht allein das System, sondern auch — ja vielleicht in der Hauptsache — die Zusammensetzung des Personals, das die tagtägliche Arbeit zu leisten hat, entscheidend, und so ist es natürlich, daß das Mandat die Regierung verpflichtet, in ihre Ämter jüdische Beamte in einem solchen Maße einzustellen, daß dadurch „die Errichtung des jüdischen Nationalheimes gewährleistet wird4'.