Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1930)
- Article
- Die Wirkung des Boykotts
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 168 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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liehen Verhältnis zu interessieren, das heißt sie zu beteiligen. Und hier scheint wirklich der Weg zu einer Verständigung auf dem Gebiete der Wirtschaft, auf dem eine tatsächliche Interessenverknüpfung stattfinden könnte, gegeben. Mag auch eine andere Auffassung, man müsse französisches Kapital an der jüdischen Industrie interessieren, um dieser den Markt in Syrien zu sichern, viel Richtiges enthalten, jener vorgenannte scheint die nächstliegende und wirksamste zu sein. Vor allem, aber als bester Schutz gegen Boykott und nationale Verhetzung ist eine starke, Vertrauen gebietende Regierung notwendig. Und daran hat es bisher gefehlt. Lord Balfour gestorben. Am 19. März verschied im Alter von 82 Jahren Lord Balfour. Das Zionistische Aktionskomitee, das gerade in London versammelt war, veranstaltete eine Trauersitzung. Rücktritt Sir John Chancellors? Die Tagespresse meldet: Der Oberkommissär hat seine Demission gegeben. Es verlautet auch, daß Zivilsekretär Luke von seinem Urlaub nicht mehr nach Palästina zurückkehren wird. (Bis zum Schluß der Redaktion, 15. April, lag noch keine offizielle Bestätigung dieser Nachricht vor.) Der Chef der Geheimpolizei Bradford wurde vor einiger Zeit seines Postens enthoben. Der Bericht der Untersuchungskommission. Dieser ist am 31. März erschienen. Seine Schlußfolgerungen geben wir nachstehend wieder: 1. Die Unruhen waren von Anfang an ein Angriff der Araber auf Juden, für den keine Entschuldigung gefunden werden konnte. In den wenigen Fällen, in denen Juden Araber angegriffen haben, handelt es sich fast immer um Vergeltungsakte. Die Unruhen waren nicht vorbereitet und die Beschuldigungen gegen den Mufti und die arabische Exekutive, daß sie die Unruhen planmäßig vorbereitet und organisiert haben, sind nicht erwiesen worden. Die Unruhen waren keine Revolte gegen das britische Regime in Palästina, noch war eine solche beabsichtigt. 2. Die Untersuchungskommission hat keine ernste Kritik an den Handlungen der palästinensischen Regierung weder unmittelbar vor noch nach Ausbruch der Unruhen auszuüben. Was die allgemeine Frage der Politik angeht, so glaubt die Kommission, daß die Regierung in der Vergangenheit nach besten Kräften die schwere Aufgabe erfüllt hat, eine neutrale und unparteiische Haltung gegenüber den zwei Völkern einzunehmen, deren Führer nur wenig Fähigkeiten gezeigt haben, zu einem Ausgleich zu gelangen. 3. Die Kommission ist der Ansicht, daß die jüdische Aktivität und die jüdische Immigration, wenn sie nicht die Grenzen der Aufnahmefähigkeit des Landes übersteigen, Palästina große materielle Segnungen gebracht haben, an denen die Araber teilhaben. Die Kommission glaubt aber, daß in bezug auf die Begrenzung der Einwanderung die jüdischen Institutionen von dem Prinzip, das im Jahre 1922 niedergelegt und durch die Zionistische Organisation angenommen wurde, abgewiechen sind Abgeschlossen am 15. April 1930 POLITIK. A. Wesen des Ausbruches.