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Palästina · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 47

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Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Article
Zum Problem der Steuerbelastung in Palästina
Date
1930-01-01
Page
Seite 47 (sequence 2)
Language
German
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unkompliziert sind. Der Vergleich der Quoten kann überdies bis in die Gegenwart vorgenommen werden, da die Regierung die ..Ist-Einnahmen" bereits für das letzte Jähr ausgewiesen hat, wie überhaupt die Veröffentlichung der Finanzausweise bemerkenswert pünktlich erfolgt. Bei der Berechnung der Steuerquote pro Kopf der palästinensischen Bevölkerung ist die Berücksichtigung der Gesamtbelastung, das heißt sämtlicher Steuerformen einschließlich der Zölle und Gebühren, erforderlich. Ferner werden zweckmäßig die tatsächlichen Einnahmen der Regierung verwendet. Sämtliche Staatseinnahmen aus erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen, wie Eisenbahnen, Post, Eingänge aus dem Verkauf von Grundstücken, sind bei der Berechnung auszuscheiden*). Die Möglichkeit, eine Quote auf Grund der Staatsausgaben zu konstruieren, ergibt für das palästinensische Finanzsystem kein instruktives Bild, da diese Ausgaben sehr oft viel geringer waren als die aus der Besteuerung der Bevölkerung usw. erzielten Einnahmen (vgl. Überschüsse der Jahre vor 1928!). Eine Berechnung, die unter Beachtung dieser Richtlinien vorgenommen wird, ergibt folgende Resultate als durchschnittliche Kopfquoten der Besteuerung für die in der Tabelle aufgeführten Jahre: 1922............ 46 sh. 1926 .......56 sh. 1928............ 53 sh. In diesen Quoten sind auch die Steuerzahlungen an die Kommunalbehördeu enthalten, dagegen nicht freiwillige Verpflichtungen zur Unterhaltung öffentlicher oder halböffentlicher Einrichtungen (z. B. Beiträge für den Waad Leumi, Kultuseinrichtungen usw.). Eine richtige Beurteilung dieser Ziffern verlangt zunächst eine Betrachtung der Steuerstruktur und der Bevölkerungsvp.rhältnisse. Ergibt sich diese Quote auf Grund relativ gleichmäßig verteilter Steuern, stellt sie eine überwiegend direkte oder indirekte Belastung dar, ist sie abwälzbar oder nicht und ist sie hoch oder niedrig im Vergleich mit anderen Ländern? Da eine gleichmäßige Steuerverteiiung nur bei einer großen wirtschaftlichen und sozialen Homogenität der besteuerten Bevölkerung stattfindet, kann bei der großen Differenzierung der palästinensischen Bevölkerung von einer gleichmäßigen Belastung nicht gesprochen werden. Der Mangel einer solchen Homogenität drückt sich nicht nur in den großen Unterschieden in der sozialen und wirtschaftlichen Lage und des Lebensstandards der Steuerzahler, sondern nicht weniger auch in der Zahl der Kinder (und Frauen) pro Familie, der Steuermoral und der Stellung zum Staate überhaupt aus. Ein sehr erheblicher Teil der palästinensischen Bevölkerung besteht aus armen Fellachen, kleinen Bauern, die oft nur Pächter des von ihnen bearbeiteten Bodens sind, sowie aus schlecht entlohnten Taglöhnern. Ihnen gegenüber stehen die zwar zahlenmäßig nicht starken, aber mächtigen und oft innig miteinander verbundenen Schichten der. Großgrundbesitzer, der Besitzer der hochrentablen Pflanzungen, Haus- und andere Kapitalrentner, Unternehmer, hochbezahlte Beamte. Zwischen ihnen, wie überall, die wirtschaftlich gedrückten Mittelschichten, wie Handwerker, Krämer, niedrige Beamte usw. Bei einer so starken Differenzierung der Bevölkerung einerseits, einem so primitiven Steuersystem anderseits spielt das Verhältnis von direkten und indirekten *) Dieser Gesichtspunkt ist in dem Aufsatz von D. Horovitz in Heft 1, Jahrgang 1929 dieser Zeitschrift, nicht genügend beachtet worden.

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