Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1930)
- Article
- Die Wirtschaft des Fellachen
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 46 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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b) für den Haushalt: Übertrag 19.90 ägypt. £ 4 Kantars Weizen zu............. 16.— 3 Kantars Durah ä 2.50 ägypt. £......... 7.50 6001 Milch und Sahne ä 1.50 Piaster....... 9.— 400 Eier.................. 2.— 7 Jarra Olivenöl . . . . . ... .. . ....... 5.— Kleidung ............ . . . . 4.—r- Gemüse, Reis, Lampenöl, Zucker usw. 6.— 49.50 Zusammen . . . 69.40 Einnahmen: ägypt. £■■ 30 Dunam Weizen ä 50 kg.............. 20.-^ 10 Dunam Gerste ä 60 kg.............. 6.— 10 Dunam Karsena....... ......... - 6.-— 30 Dunam Durah......... . . 6.50 10 Dunam Sesam............. . . . 3.—^ 8001 Milch................... 12.— 1000 Eier....................5.— Auswärtige Arbeit................. 12.— Zusammen . . . 70.50 Anmerkung. Die in diesem Artikel vorkommenden, beim Fellachen noch gebräuchlichen alten türkischen Maße und Gewichte sind folgende: 1 Kantar im Süden............ 288 kg 1 Kantar im Norden.......... 256 kg 1 Rottel (Vioo Kantar) im Süden . . . . ■ . . . 2.88 kg 1 Rottel (Vioo Kantar) im Norden ...... 2.56 kg 1 Kel im Norden........... . 62.40 kg 1 Jarra (ölmaß) 221 20.20 kg (bei Olivenöl) Zum Problem der Steuerbelastung in Palästina. Von Dr. Alfred Bonne, Jerusalem. Der Autor hat über die öffentlichen Finanzen Palästinas im „Finanzarchiv" eine ausführliche Arbeit veröffentlicht. Die Red. Die Neuerrichtung eines selbständigen Finanzsystems in Palästina nach dem Kriege erweckt auch für das Problem der Steuerbelastung pro Kopf der Bevölkerung besonderes Interesse. Der Versuch einer solchen Berechnung ist meines Wissens bisher nicht unternommen worden. Möglicherweise hat die starke soziale Verschiedenheit und Differenzierung der Bevölkerung in Palästina davon abgeschreckt. Auch die mangelnde Publizität in den Finanzausweisen der Regierung, die bis in die letzte Zeit die Einnahmen aus den direkten Steuern nur summarisch auswies, erschwerte einen solchen Versuch. Bis zu einem gewissen Grade werden diese Schwierigkeiten aber dadurch aufgewogen, daß die Berechnung einer Steuerquote für das palästinensische Steuersystem rechnerisch leicht durchführbar ist, da die Steuerverhältnisse verhältnismäßig