Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1929)
- Article
- Politik. Von Dr. Ernst Simon, Jerusalem.
- Date
- 1929-10-01
- Page
- Seite 52 (sequence 5)
- Language
- German
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zionistischen Exekutive und Propaganda, das Volk auf diese Krise vorzubereiten, statt seine Instinkte durch rhetorische Forderungen und mehr oder minder nationalistische Aufrufe hochzupeitschen, in denen dann freilich immer etwas Unverpflichtendes von „arabischer Bruderhand" steht. Die Folge wird sein, daß die unvorbereitete Krise einen noch stärkeren seelischen Zusammenbruch erzeugen wird, als er nach dem teilweisen Versagen der vierten Alijah erfolgte. Noch ist es Zeit, durch rechtzeitige, aus den Wirtschaftsgesetzen zwangläufig zu folgende Voraussagen wenigstens die seelischen Folgen der Krise, wenn auch wohl kaum die ökonomischen selber, einzudämmen und sie, gerade durch solche Vorbereitung, als eine zeitweilige zu begrenzen, der ein neuer Aufstieg folgen wird. Auch in der gegen unser Interesse in den Mittelpunkt gerückten Frage der Klagemauer und in der zukünftigen politischen Haltung der Labour-Regierung sowie der Palästinaadministration werden wir unsere Forderungen kaum voll durchsetzen. Die neuen englischen Staatsmänner werden keinesfalls, dies geht aus der gesamten britischen Presse eindeutig hervor, ihren kolonialen Imperialismus zugunsten einer arabischen Round-table-Politik nur in Ägypten und im Irak abbauen, und gerade in Palästina, um der Juden willen, verstärken, zumal deren realer Einsatz dort weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Man wird die Balfour-Deklaration zwar in absehbarer Zeit wohl kaum formal aufgeben, sie aber inhaltlich noch weniger durchführen als bisher. Darüber müssen wir uns absolut klar sein. Die Folgerungen aus diesen Erkenntnissen haben in diesem Bericht vielleicht eben noch das Recht, kurz erwähnt zu werden, wenn auch für ihre ausführliche Darlegung dies nicht der Ort ist. Es scheint klar, daß nur direkte Verhandlungen mit den Arabern das jüdische Nationalheim in Palästina fördern können. Diese sollten auf einer Linie liegen, die Juden und Arabern gemeinsam die schrittweise fortschreitende Selbstverwaltung des Landes politisch erkämpfen läßt und den Juden, als Preis für ihre zurzeit noch unentbehrliche Mithilfe bei dieser konstitutionellen Neuordnung Palästinas, die verbindliche, von England und dem Völkerbund wie bisher garantierte Zusicherung ihrer Lebens- und Wachstumsrechte gibt. Die erweiterte Jewish Agency für Palästina wurde am 14. August in Zürich konstituiert. Der vorausgehende Zionistenkongreß hatte sich noch eingehend mit dem Entwurf der Verfassung zu beschäftigen, der auf Grund der Verhandlungen der Zionistischen Exekutive mit den amerikanischen Nichtzionisten vorbereitet worden war. Der Entwurf wurde nach sehr eingehenden Debatten mit einigen Abänderungsvorschlägen genehmigt und dann den Beratungen der konstituierenden Versammlung zugrunde gelegt, die noch eine Anzahl von Änderungen vorgenommen hat. Die wichtigsten Prinzipien, auf denen die Verfassung aufgebaut ist, wurden hier bereits bei früheren Gelegenheiten dargelegt. Im Artikel 3, der die Ziele der Agency enthält, wurde neben der Förderung der jüdischen Einwanderung, der hebräischen Sprache und jüdischen Kultur, dem Erwerb von Boden als Volkseigentum, der Förderung landwirtschaftlicher Kolonisation usw. auf Wunsch der amerikanischen Nichtzionisten noch ein Absatz eingefügt, daß auch die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse zu den Aufgaben der Agency gehört, wobei jedoch das Prinzip der Gewissensfreiheit ausdrücklich betont wird. Für den Fall einer Auflösung der Agency hat die Regierung der Mandatarmacht die Zusicherung gegeben, daß dann die Zionistische Organisation (Abgeschlossen am 1. Oktober 1929.) Jewish Von Dr. Robert Weltsch, Berlin.