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Palästina · 1929-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1929) · p. Seite 42

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1929)
Article
Aus der Medizinalstatistik Palästinas für das Jahr 1927
Date
1929-10-01
Page
Seite 42 (sequence 3)
Language
German
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Bettenzahl Täglicher Belag in % Volontäre Spitäler: Christliche Spitäler........ 1045 495.80 47.33 Jüdische Spitäler (ohne Hadassah) . . . 323 248.90 76.43 Hadassah-Spitäler......... 363 353.81 97.46 Trotz der relativ hohen Inanspruchnahme der Hospitäler durch Juden und absolut geringer Inanspruchnahme durch Nichtjuden geht aus der Tabelle über Bettenbelegung folgendes hervor: Der Bedarf der nichtjüdischen Bevölkerung an Hospitalbetten ist absolut gedeckt, es besteht sogar ein gewisses Überangebot. Die christlichen Volontären Spitäler haben nur eine Belegung von 47.33%, das heißt von 1045 Betten stehen durchschnittlich täglich 550 Betten leer, also ein absolutes Überangebot. Die Belegung der Regierungsspitäler mit 70.77% ist als absolut normal anzusehen und beweist auch, daß der Bedarf an Betten bequem gedeckt ist. Dazu ist über Bettenbelegung folgendes zu sagen: Die Ansichten der Fachleute dieses Gebietes, welche Höhe der Belegung die wünschenswerteste ist, sowohl in Hinsicht auf rationelle Arbeit wie auch auf nationale Gesundheit sind verschieden. Einige europäische Zahlen zur Beleuchtung der Frage: Benutzte Betten Preußen...........60% (45—75%) Rheinland..........75% New York, Mount-Sinai-Hospital . .75% Wien............90% Die Volontären jüdischen Spitäler mit 76.43% sind also als gut belegt anzusehen. Dagegen beweist die enorm hohe Belegungszahl der Hadassah-Spitäler (97.46%), daß ein absoluter Bettenmangel besteht, der volksgesundheitlich wie volkswirtschaftlich seine Nachteile hat. Ich werde dabei nicht Epidemien in Betracht ziehen (den Anforderungen, die die letzte Typhusepidemie gestellt hat, ist man durch Zusammenarbeit der Regierung mit allen vonlontären Institutionen gerecht geworden), sondern nur an die normalen Erfordernisse denken. Es muß Kranken, die dringend hospitalbedürftig sind, die Aufnahme aus Bettenmangel verweigert werden. Der Schaden, der dabei entsteht, ist meist sowohl gesundheitlicher als auch volkswirtschaftlicher Natur, weil der Kranke, dem entsprechende Pflege und ärztliche Behandlung zuteil wird, schneller wieder arbeitsfähig wird. Bei dem Andrang von Kranken, die hospitalbedürftig sind, liegt naturgemäß auch die Gefahr nahe, daß mit Rücksicht darauf die im Hospital befindlichen Kranken so schnell als möglich entlassen werden, was besonders dann zum Nachteil der Kranken ist, wenn sie sich in schwieriger sozialer Lage befinden. Auch bei dem Teil der chirurgisch Kranken, bei denen Hinausschieben der Operation bis „zum freien Bett" möglich ist, findet meist ein Verlust von Arbeitstagen statt. Nicht nur eine Erhöhung der Bettenzahl käme in Frage, um diesem Mißstand abzuhelfen, sondern ein wahrscheinlich rationeller und für die Volksgesundheit guter "Weg sind Erholungsheime, die zur Entlastung der Hospitäler dienen, indem sie Rekonvaleszente aufnehmen und somit Platz für neue Kranke schaffen. Außerdem sind die Unkosten für ein Bett im Erholungsheim wesentlich niedriger als im Krankenhaus. Zusammenfassung für Leser, denen die harte Sprache der Zahlen weniger vertraut ist: 17.589 jüdische Patienten waren im Jahre 1927 hospitalisiert, davon waren 10.191 in Hadassah-Hospitälern untergebracht; in der Hadassah allein haben also 58% der

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