Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1929)
- Article
- [Rezension] / ad. bm.
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 107 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2379786-2379874-2379880--09620-2389979- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
In seiner Polemik gegen Kaplansky sagt Soskin, daß Kaplansky feststellt, daß die Kosten für die Ansiedlung bei gemischter "Wirtschaft 1000 £ (ohne Boden) „betragen". Dies ist aber falsch zitiert. Kaplanskys ganzer Artikel (in Nummer 11/12/1928 dieses Blattes) geht darauf hinaus, daß die Kosten 1000 £ „betrugen" (nicht „betragen") und daß sie derzeit auf 500 £ gesenkt werden können. Herr Dr. Soskin hat für sein Projekt seinerzeit 650 £ pro Familie (ohne Boden) verlangt, und wenn er nun ausführt, daß die Bewässerung in den bisherigen Kolonien sehr viel kosten wird, so ist darauf zu sagen, daß bei seinem System hochwertiger bewässerter Boden erforderlich ist, der ebenfalls kostspielig ist. Wir halten es übrigens für eine leere Spielerei, wenn nachgerechnet wird, welche Kolonisation um paar Pfund billiger kommt, und diese dann als alleinseligmachend gepriesen wird. Hierüber kann keine Rechnung auf dem Papier entscheiden und auch nicht einmal das Gelingen einiger praktischer Versuche. Es kommen da noch so viele unberechenbare Faktoren in Betracht, daß nur eine langjährige Praxis bei genügend ausgedehnter Kolonisation über Mißlingen oder Gelingen entscheiden kann. Dies gilt vor allem für den von Soskin empfohlenen intensiven Gemüsebau, dessen Gelingen von der Absatzorganisation und der Exportmöglichkeit abhängt, die erst bei einer Großproduktion gegeben sein kann. Wenn Dr. Soskin den Gedanken Kaplanskys einer Bodenreserve (schon Doktor Zagorodsky hat in Nummer 1/1927 dieses Blattes berechnet, daß 100 Dunam unbewässerten Bodens bei Beginn der gemischten Wirtschaft zu wenig sind) deshalb ablehnt, weil bei einer Neuaufteilung in späteren Jahren „Revolten" zu gewärtigen sind, so ist zu antworten, daß es sich um KKL-Boden handelt, der unter der Bedingung der periodischen Neuschätzung des erforderlichen Bodenmaßes (bei Vergütung der aufgewendeten Investitionen im Falle der Rücknahme eines Stück Bodens) verpachtet wird, also um etwas, das der Siedler bei Ansässigmachung als fixe Verpflichtung unterschreibt. Daß unsere Siedler und ihre Organisation, die selbst immer alles dazu getan haben, daß möglichst viele Personen auf ihren Böden arbeiten (die Kolonien sind nach den Experten an Menschen übersetzt) und die die ergebensten Anhänger des KKL sind, gegen die Verkleinerung der Flächen im Momente, wo sie selbst nicht mehr imstande sind, sie völlig auszunützen, revoltieren werden, ist schwer denkbar. Im Fall Daganiah haben die Siedler freiwillig die Fläche verkleinert. Wir wollen auf diese unfruchtbaren Diskussionen, die ihren inneren Sinn inzwischen längst verloren haben, schon deshalb hier nicht tiefer eingehen, weil in der vorliegenden Broschüre, wie erwähnt, keinerlei neue positive Vorschläge gemacht werden. Wohl aber müssen wir uns gegen die Art der Polemik des Dr. Soskin wenden, der willkürlich aus dem Zusammenhang gerissene Zitate zur Stützung der eigenen Ansicht bringt. So zitiert er Sir John Russell als Eideshelfer, doch die genaue Lektüre von dessen ersten Bericht (Jahrgang 1927, S. 508 ff.) ergibt, daß er der zionistischen Kolonisation sowie dem von Soskin angegriffenen Agr. Volcani volle Anerkennung zuteil werden läßt (S. 516) und in bezug auf den Übergang zu intensiver Kultur genau das vorschlägt, was Volcani in seinem Buche „Dairy Industry" tut, nämlich Futterbau. Er drückt auch klar aus, daß man nicht von heute auf morgen zu der (von Dr. Soskin empfohlenen) intensiven Kultur übergehen kann. Uns selbst macht Dr. Soskin den Vorwurf, wir hätten in Nummer 8/10 den Artikel von Dr. Ruppin „mit einer in diesen Kreisen üblichen, den Respekt vor dem Verfasser verratenden redaktionellen Bemerkung" versehen. Jeder unserer Leser kann selbst nachschlagen, daß die inkriminierte Notiz (Jahrg. 1928, S. 341) wörtlich nur wie folgt lautete: „Dieser Artikel enthält den Text eines Memorandums, welches vom