Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1929)
- Article
- Britische Nationalitätenpolitik in den Kolonien
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 69 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2379786-2379874-2379878-2388972--08962-2389205- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Mandatskommission in der Sitzung vom 28. Oktober 1924 der Exgouverneur Sir (jetzt Lord) Frederic Lugard an Samuel folgende Anfrage richtete: „Wäre es nicht möglich, daß arabische Dorfräte und jüdische Dorfräte sukzessive ausgedehnt zu Distriktsräten und später zu zentralen Räten, nach und nach den Wert einer Kooperation einsehen würden, wenn diese auf solchem Wege und nicht durch eine plötzlich hereingeschneite, fremden Mustern nachgeahmten gesetzgebenden Körperschaft eingeführt werden würde?" (Minutes S. 67.) Hierauf antwortete Samuel zwar zustimmend, daß Lugard den Kern des Problems berührt und vielleicht die Linie der Zukunft angegeben habe, betonte jedoch, daß in diesem Moment die von europäischen Ideen beeinflußten Araber damit nicht zu befriedigen wären. Samuel sprach ferner von einer sukzessive auszudehnenden lokalen Autonomie. Eine solche, möglichst in national einheitlichen Distrikten, wollen auch wir als die „Linie der Zukunft" ansehen, es wäre aber falsch, wollten wir heute schon wünschen, daß daraus eine Basis für die Gesamtverfassung gemacht werde. Wenn heute das Land in möglichst einheitliche nationale Selbstverwaltungskreise geteilt werden würde, so würden die meisten arabische sein. Es wäre den Juden dann sehr schwer, in diese durch Bodenkauf und Kolonisation einzudringen und selbst dann blieben sie in diesen Kreisen für lange Zeit eine kleine Minorität. Ganz abgesehen davon, daß die Mehrzahl der arabischen Bauernkreise noch lange nicht zur Selbstverwaltung reif wäre. Es kann nur umgekehrt gemacht werden, so wie dies heute geschieht, daß man den schon entwickelteren Gemeinschaften Selbstverwaltungsrechte gibt. Auch in bezug auf das „Parlament" sehen wir, daß die britische Verwaltung in Palästina bereits den Weg zu gehen versucht hat, den die Ostafrikakommission vorschlägt: Bildung eines gewählten gesetzgebenden Rates, in dem die britischen Beamten ex officio so viele Mandate erhalten, daß eine Majorisierung der nationalen Minderheit unmöglich ist, vielmehr, wie es im Ostafrikabericht heißt, die Regierung das Gleichgewicht zwischen beiden Seiten hält. Der letzte Vorschlag der Regierung für Palästina (1923) war: ein gewählter Rat, bestehend aus 8 Mohammedanern, 2 Juden, 2 Christen, 10 Beamten. (Bekanntlich haben die Juden damals die Wahlmänner gewählt, die Araber die Wahlen boykottiert.) Im besonderen Fall Palästinas, wo die völkerrechtlich festgelegten Mandatsbestimmungen über die jüdische Heimstätte nicht der Kompetenz eines palästinensischen Parlamentes unterliegen können, ist es ausgeschlossen, daß England nicht dafür sorgen würde, daß Sicherheiten für sie geschaffen werden. Der Bericht der Ostafrikakommission ist ein wertvolles Dokument für die fortschreitende Erkenntnis der englischen Staatsmänner in bezug auf die Notwendigkeit, nicht schablonenhaft nach englischem Muster Verfassungen unter Verhältnissen zu entwerfen, wo besondere Rechte zu schützen sind, was für die Verfassungsfrage in Palästina von großer Bedeutung ist. b. Arbeiterbewegung. 1. Die vierte Tagung des Moazat Hahistadruth. Von Dr. A. Tartakower, Lodz. Der vor wenigen Wochen (vom 6. bis 8. Jänner d. J.) zum viertenmäl seit der letzten (dritten) allgemeinen Konferenz der Histadruth zusammengetretene Delegierten^ rat (die Moazah), der in der Zwischenzeit von einer Landeskonferenz zur anderen die höchste Behörde innerhalb der Histadruth darstellt, hatte eine Reihe von Aufgaben