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Palästina · 1929-02-01 · Heft 2-3 (Februar 1929) · p. Seite 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 2-3 (Februar 1929)
Article
Die Rinderzucht in Palästina
Date
1929-02-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
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16 zungszuchten, die in Palästina bereits erfolgreich betrieben werden, einen großen Markt sowohl im Inland wie auch in den Nachbargebieteit finden kann, wenn nur die Preise, die dafür verlangt werden, entsprechende sind. Auch die anderen Nutzungsarten müßten im Auge behalten werden, weil eine umfassendere Verwertbarkeit auch eine größere und sicherere Rentabilität verbürgt. Die Rinderzucht, ein Grundpfeiler der Agrarkultur wie der Gesamtwirtschaft eines Landes, befindet sich in Palästina unstreitig im Aufstieg und es sind alle Aussichten für eine weitere günstige Entwicklung vorhanden. Die Versorgung der Juden Palästinas mit Spitälern und Polikliniken. Von Dr. Sigismund P e 11 e r, Wien, (ehem. Vorstand des Bureaus für soziale Hygiene und Medizinalstatistik bei der Zionistischen Exekutive in Jerusalem.) A) Staatliche Institutionen, Die britischen Behörden haben nach Uebernahme der Landesverwaltung Palästinas eine Reihe von Spitälern für allgemeine, wie infektiöse Krankheiten errichtet. Im Laufe der Jahre besserten sich die Ge~ sundheitsumd Allgemeinverhältnisse, die philanthropischen Institutionen wurden wieder geöffnet. Dies ermöglichte der Regierung einen Teil ihrer Spitäler aufzulassen, einen anderen in Munizipalspitäler" umzubilden. Der Umbildungsprozeß begann im Jahre 1924. Die Regierung betrachtet es als ihre Aufgabe, für ihre Beamten zu sorgen und Infektionskranke — richtiger gewisse Infektionskranke — zu versorgen. Die Hospitalisierung aller anderen Kategorien von Menschen und Krankheiten überläßt sie den Munizipalitäten und privaten philanthropischen Institutionen. In den Munizipalspitälern deckt die Regierung die Ausgaben für Arzt, Apotheke, Schwestern, Medikamente und Instrumente {,,technische Ausgaben") und stellt das nur ihr gegenüber verantwortliche Personal. Die sonstigen (sogenannten nicht - technischen) Ausgaben — Bedienung, Ernährung. Licht, Beheizung, Wäsche, Erhaltung der Häuser — obliegen der Munizipalität, die sowohl wie die Regierung ihre Vertreter ins „lokale Spitalkomitee" entsendet. Letzteres überwacht und kontrolliert die „nichttechnischen'1 Spitalsangelegenheiten. Im Jahre 1924 ist auf diese Weise die finanzielle Entlastung der Regierung in Gaza, Nablus, Jaffa und Bersheba gelungen, im Jahre 1925 in Akko. In Jerusalem und Haifa ist die Transformierung nicht zustande gekommen. Derzeit *) verfügt die Regierung über sieben Regierungs¬ und Munizipalspitäler mit 211 Betten. Diese Spitäler genügen nicht zur Unterbringung der Infektionskranken, auch wenn man das Isolierungsbedürfnis so enc?e faßt, wie die Behörden in Palästina. 2) Die Regierung ist daher überall auf die Hilfe der Volontären Spitäler angewiesen. J) „D. Z." ist strikte genommen der 31. Dezember 1936. Aber 1927 und 1928 sind nur geringe Veränderungen vorgekommen. 2) Z. B.: Dysenterie außerhalb der obligatorisch Spitalsbedürftigen.

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