Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Die Fragen des Mandates vor dem Plenum des Völkerbundes [Nachricht]
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 519 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2379786-2379867-2379873-2387674--07933-2388024- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
519 darbietet, das in bestimmten, durch den Pakt festgesetzten Gebieten in Kraft ist, deren politische, soziale und wirtschaftliche Lage untereinander sehr verschiedenartig ist. Die Kommission anerkennt gleichzeitig den Geist der Zusammenarbeit, von dem die verschiedenen Mandatarmächte beseelt sind, und den die Mithilfe bezeugt, die die Verwalter oder früheren Verwalter von Mandatsterritorien der Kommission haben zuteil werden lassen. Sie nimmt mit Befriedigung von diesem Stand der Dinge Kenntnis, der dem Völkerbund vollauf zur Ehre gereicht. Die sechste Kommission hat festgestellt, wie sehr das Mandats-Regime die öffentliche Meinung immer mehr interessiert und gratuliert sich zum Fortschritt der, Mandatsfragen betreffenden, Bibliographie, die jüngst durch zwei, von Mitgliedern der Mandatskommission stammende bemerkenswerte Werke bereichert worden ist. * Von den wichtigsten behandelten Fragen sind besonders drei geeignet, die Aufmerksamkeit der Versammlung zu finden, nämlich die Frage der wirtschaftlichen Parität, des Handels mit geistigen Getränken und der methodischen und wissenschaftlichen Organisation der Arbeiten der Mandatskommission und der Mandatssektion des Sekretariates. Die wirtschaftliche Gleichheit ist in der Tat eines der fundamentalsten Prinzipien des Mandatssystems. Der Pakt und die Mandate wollten die Mandatsterritorien A und B unter ein Regime vollkommener wirtschaftlicher Gleichheit stellen. Die Mandatskommission verfolgt genau die Anwendung dieses Prinzipes und auf ihre Anregung hin hat der Rat zu diesem Zwecke die Mandatarmächte ersucht, gewisse Auskünfte zu erteilen. Die Frage der Zunahme des Handels mit Spirituosen in gewissen Mandatsgebieten hat von Anfang an die Aufmerksamkeit der Kommission gefunden, die bereits wichtige technische und statistische Arbeiten über dies ernste Problem aufzuweisen hat. Der Rat hat sie ersucht, das Studium dieses Problems weiter zu verfolgen und hat bei den Mandatarmächten um Uebermittlung von Angaben angesucht, um die Statistiken revidieren, sich über die Zollbestimmungen unterrichten, und die Mandatsterritorien oder Teile von Mandatsterritorien bestimmen zu können, in denen Art. 4, Abs. 2 der Konvention von iSaint-Germain, der sich auf den Spirituosenfhandel bezieht, anwendbar ist. Vom Standpunkt der systematischen und wissenschaftlichen Organisation der Arbeit der Mandatskommission ist bereits vieles verwirklicht worden, aber man muß noch immer die ins Auge gefaßte Vollendung anstreben. Dank den vom Sekretariat in Uebereinstimmung mit der von der Völkerbundversammlung auf ihrer fünften ordentlichen Tagung angenommenen Resolution gemachten Bemühungen, werden die Berichte über die Verwaltung der Mandatsgebiete alljährlich veröffentlicht und. bilden ausgezeichnetes Material zum Studium und Verbreitung der Kenntnis des Mandatssystems. Ein ä jour gehaltener analytischer Index würde das Studium dieser zahlreichen und umfangreichen Berichte erleichtern und die sechste Kommission glaubt, daß er ohne große Mühe von den Verfassern selbst hergestellt werden könnte. Die Berichte der Mandatskommission enthalten eine recht bedeutende Anzahl von Ansuchen um Auskünfte, Beobachtungen oder Feststellungen betreffs der Jahresberichte, die sie geprüft hat. Der Rat hat den Generalsekretär beauftragt, sie den Regierungen der betreffenden Mandatarmächte zu übermitteln. Dasselbe ist der Fall bezüglich gewisser von der Kommission geprüfter Petitionen. Es unterliegt keinem Zweifel,, daß die Mandatarmächte sich beeilen werden, allen diesen Feststellungen und Ansuchen um Auskünfte Folge zu geben, um die allmähliche Behebung der zutage getretenen Schwierigkeiten und die Klärung der Fragen, die die Aufmerksamkeit der Kommission gefunden haben, zu ermöglichend Dank dem Geist der Zusammenarbeit, der die Tätigkeit der verschiedenen Vertreter des Mandatsregimes beherrscht, ist ein großes Werk des Friedens und Fortschritts auf dem Wege der Verwirklichung, zum Segen der Bewohner der Mandatsgebiete und der Gesamtheit der Völker. Die von der sechsten Kommission vorgeschlagene und von der Vollversammlung einstimmig angenommene Resolution lautet: „Die Völkerbundversammlung, die von der durch die iMandatarmächte, die permanente Mandatskommission und den Rat betreffs Ausführung von Art. 22 des Völkerbundvertrages geleisteten Arbeit Kenntnis genommen hat, bezeugt ihnen den Ausdruck ihrer Bewunderung für die auf sich genommenen Anstrengungen und den Geist der Zusammenarbeit, der ihre Arbeit charakterisiert, und drückt ihre Zuversicht aus, daß dies immer .so bleiben werde. Die Versammlung gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Arbeiten der permanenten Mandatskommission in der Frage der Anwendung des Prinzips der wirtschaftlichen