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Palästina · 1928-08-01 · Heft 8-10 (August 1928) · p. Seite 412

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 8-10 (August 1928)
Article
Der Bericht der Untersuchungskommission (Joint Palestine Survey Commission) für die Jewish Agency
Date
1928-08-01
Page
Seite 412 (sequence 23)
Language
German
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412 bedingungen in Palästina haben und wird der Bevölkerung als Ganzem zum Vorteil gereichen. 4. Verbunden mit der Frage der Zölle ist die der Zollvereinbarungen mit Nachbarländern- Artikel 18 des Mandates bestimmt: „Die Mandatarmacht soll darauf achten, daß keine Benachteiligung der Bürger irgend eines dem Völkerbunde angehörenden Staates (einschließlich der nach dessen Gesetzen eingetragenen Gesellschaften) gegenüber den Angehörigen der Mandatarmacht oder irgend eines auswärtigen Staates in der Besteuerung, Handel und Schiffahrt betreffenden Angelegenheiten gemacht wird/1 Derselbe Artikel besagt, daß die Verwaltung Palästinas ,,auf Rat der Mandatarmacht eine besondere Zollvereinharting mit jedem Staat, dessen Territorium 1914 vollständig zur asiatischen Türkei oder zu Arabien gehörte, abschließen kann". Daraus geht hervor, daß nichts die Palästina-Regierung hindert, Zollvereinbarungen mit Syrien, Irak, Hedschas und der Türkei abzuschließen. Zollvereinbarungen mit diesen Nachbarländern sind von besonderer Bedeutung, denn sie bilden die natürlichen Märkte für den palästinensischen Export. Ein Zollvertrag, der dem Freihandel zwischen Palästina und Syrien sehr nahekommt, wurde tatsächlich 1921 abgeschlossen, aber es verlautet, daß dieser Vertrag nicht aufrechterhalten bleiben soll. Wenn solche Verträge einen nützlichen Zweck erfüllen sollen, dann ist es wesentlich, daß keine plötzlichen Veränderungen eintreten, denn neue Industrien können sich nicht entwickeln, wenn sie dem Risiko plötzlicher Aenderungen der Bedingungen, unter denen sie begründet wurden, ausgesetzt sind. 5. Mit Rücksicht auf die mit der Anwendung von Schutzzöllen verbundenen komplizierten Probleme, und um eine Sicherheit zu schaffen, daß die Zolltarife gleichzeitig die Interessen der Industrie, der Staatsfinanzen und des verbrauchenden Publikums berücksichtigen, scheint es wünschenswert, daß die Palästina-Regierung einen speziellen Ausschuß für Zölle einsetzt, mit der Aufgabe, die endgültigen Grundsätze der Finanzpolitik niederzulegen und anzuwenden. 6. Die (bestehenden Eisenibahntarife in Palästina sind nicht genügend elastisch und sie begünstigen weder den inländischen Fabrikanten gegenüber dem Importeur, noch ermutigen sie den Exporthandel. Es wird daher angeregt, daß die Palästina-Regierung die Durchführbarkeit einer allgemeinen Herabsetzung der Frachtsätze und insbesondere die Einführung eines Spezialtarifes für Exportwaren in Erwägung zieht. 7. Die Koordination der Verkehrsmittel gewinnt immer mehr an Bedeutuiig, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Hafenprojekte. Die Errichtung eines Ausschusses für Verkehrswesen durch die Palästina-Regierung wird daher als (dringende Notwendigkeit angesehen. 8. Die Entwicklung von Heimindustrien ist von bedeutender Wichtigkeit. Gewisse Teile der jüdischen Bevölkerung, insbesondere die Jemeniten, sind gut geeignet für diese Beschäftigung. Solche Industrien würden nicht nur die Touristen beliefern, sondern mit Rücksicht auf die Gefühlsbeziehungen zu Palästina würden sie wahrscheinlich ergiebige Märkte im Auslande eröffnen. Auf diese Weise könnte eine beträchtliche Anzahl jüdischer Arbeiter in den Städten Beschäftigung außerhalb der Fabriken finden. 9. Angeregt werden sollte eine gemeinsame Bemühung der Palästina-Regierung und der Jewish Agency, ein Bureau zu errichten, welches die in Betracht kommenden Einwanderer beraten soll in bezug auf die etwaige Ueberführung ihrer bereits bestehenden Betriebe nach Palästina oder bezüglich der Errich* tung von neuen Industrien daselbst. In -einem solchen Bureau sollten vertreten sein: a) die Regierung Palästinas, b) die Jewish Agency, c) die Handeiskammern, d) der Economic Board for Palestine, e) Banken, f) die palästinensische Fabris kanten-Vereinigung, g) die jüdische Arbeiterorganisation.

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