Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 5-7 (Mai 1928)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 334 (sequence 3)
- Language
- German
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334 Okkupation Palästinas durch die Engländer zurückzuführen war. Sie erholte sich bald und es gelang ihr, das Defizit von 6000 Pfund zu decken. Im Jahre 1925 beliefen sich ihre Umsätze auf 180.000 Pfund. Sie besitzt 15 Filialen, die ihr den besonderen Charakter verleihen, denn sie ermöglichen ihr die Monopolisierung des Konsumvereinswesens in Palästina. Ihre Gründung erfolgte hauptsächlich deshalb, weil die kleine Zahl der Städte mit ihrer geringen Einwohnerzahl das Entstehen von eigenen Konsumgenossenschaften nicht erlaubte. Zu dieser Monopolisierung verhalf dem Maschbir noch der Umstand, daß er seine ursprüngliche Aufgabe: die Versorgung der landwirtschaftlichen Kolonien mit Bedarfsartikeln, noch heute als seine Hauptaufgabe ansieht. Es kommt daher vor, daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die dem Haschbir oder einer seiner Filialen ihre landwirtschaftlichen Produkte zum Verkaufe bringen, sich bei ihm mit Bedarfsartikeln versehen. Hier kommt es also zu der von den europäischen Genossenschaften angestrebten Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen und Konsumgenossenschaften. Auch dadurch unterscheidet sich »Hamaschbir« von anderen Konsumgenossenschaften, daß diese erste genossenschaftliche Vereinigung keine Dividenden bezw. Ueberschüsse unter ihre Mitglieder verteilt, wie es bei der anderen üblich ist, sondern die Gewinne werden zum Eigenkapital geschlagen. Des weiteren werden von Prof. Gide die anderen Genossenschaften, sowohl dit industriellen wie auch die Kreditgenossenschaften, einer Untersuchung unterzogen. Von allen wird speziell der »Solei Boneh«, ein genossenschaftlicher Zweckverband der palästinensischen Arbeiterschaft zur Uebernahme von öffentlichen Arbeiten, vom Verfasser hervorgehoben. Er wird von ihm als eine Gilde bezeichnet, weil er mehr Syndikaten als genossenschaftlichen Charakter trägt. (Er ist inzwischen aufgelöst worden. — Die Red.) Prof. Gide, der sich voll Bewunderung über den Aufbau des heiligen Landes und die Fortschritte des Genossenschaftswesens äußert, macht am Schluß der Broschüre einige kritische Bemerkungen. Er gibt zu, daß die Juden in dieser kurzen Zeit auf dem Gebiete des Genossenschaftswesens wirklich Großes geleistet haben. In der Besprechung der Konsumgenossenschaft „Hamaschbir" sagt er sogar: „on aura ainsi une Organisation du commerce d'ou le profit sera exclus, et que ce soient les Juifs qui l'aient inaugure, voila assurement un fait inattendu dans l'histoire!« (S. 6.) Die genossenschaftliche Organisation in Palästina hätte nach Gide von größerer Bedeutung sein können, wenn sie auch die arabische Bevölkerung erfassen würde zwecks einer Mitarbeit der Araber an dem Aufbau des Landes, was für beide Teile der Bevölkerung von Nutzen wäre. Er weist hiebei auf einige europäische Länder, wie z. B. die Schweiz, Belgien, die Tschechoslowakei, Finnland usw. hin, wo trotz der separaten genossenschaftlichen Vereinigungen ein Wetteifer besteht, der sehr günstig auf die Entwicklung des genossenschaftlichen Gedankens wirkt. Des weiteren richtet sich seine Kritik gegen die angebliche Monopolisierung des Genossenschaftswesens durch die Arbeiterklasse. Diese Tatsache ist aber nicht auf die Absicht der Arbeiterklasse, den Mittelstand zu übergehen, zurückzuführen, wie es vielleicht der Verfasser glaubt. Diese Entwicklung ergab sich aus der besonderen Rolle der jüdischen Arbeiterklasse in Palästina, die die Trägerin der Kultur und des Fortschrittes auf jedem Gebiete ist. Es ist sicher nicht zu begrüßen, daß sie nicht bestrebt ist, den Mittelstand zur genossenschaftlichen Organisation heranzuziehen; aber dies ist kein Wunder. Die jüdische Arbeiterklasse hat noch viel mit sich selbst zu tun und kämpft schwer um die Erhaltung und Entwicklung ihrer eigenen Institutionen. Uebrigens machte auch der Mittelstand schon einige Schritte auf dem Wege des genossenschaftlichen Zusammenschlusses. Wir denken hier an einige landwirtschaftliche Genossenschaften, wie: 1. Weinbauerngenossenschaft in Rischon le Zion, 2. Pardess-Kooperative, Orangen-Exportgesellschaft und 3. Hechaklauth-Viehversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit in Jawniel, die alle von den Siedlern der alten Rothschildschen Kolonien schon vor dem Krieg ins Leben gerufen worden sind. Die jüdische Arbeiterklasse wird dem Mittelstande sicher keine Hindernisse in den Weg legen, wenn sich dieser genossenschaftlich organisieren sollte. Mit Recht wendet sich der Verfasser gegen die Vermengung der genossenschaftlichen Bewegung mit dem Syndikalismus. Diese Vermengung kann, wie der Verfasser betont, für die Zukunft der Genossenschaften und insbesondere für die Konsumgenossenschaft von großer Gefahr sein. Wenn auch zugestanden wird, daß die genossenschaftliche Bewegung ihren Ursprung von der Arbeiterklasse nahm, so ist die Konsumgenossenschaft nichtsdestoweniger, wie der Name schon selbst zeigt, £üir Konsumenten bestimmt, d. h. für alle, und deshalb ist es unzulässig, daß sie sich auf die engen Grenzen der Arbeiterklasse beschränkt. Sie darf keine Unterscheidung zwischen sozialen Klassen machen, weshalb sie ihre Autonomie wahren und das Patronat der Gewerkschaften oder gar der politischen Parteien ablehnen muß. Dieses Postulat müßte noch in Palästina realisiert we*"den. Dr. M. I s 1 e r.