Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1928)
- Article
- Die Abschaffung der Werkosteuer in den Städten
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 133 (sequence 2)
- Language
- German
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133 mengestellten Appellations-Kommissionen. Nach Fertigstellung der Listen werden für jedes städtische Gebiet spezielle Revisionskommissionen nach demselben Modus wie die Schätzungskommissionen nominiert, deren Aufgabe die Komplettierung der Listen ist: durch Schätzung der in denselben nicht eingeschlossenen Immobilien oder auch durch Neueinschätzung von Häusern und Grundstücken, falls ein Rückgang oder eine Steigerung des Jahresertrages um 20% nachgewiesen werden kann, usw. Alle fünf Jahre erfolgt eine Neueinschätzung aller Immobilien. Die Steuer hat der Hausbesitzer selbst zu zahlen und falls die Steuer im Laufe eines Monats von ihm nicht entrichtet wird, hat sie der Mieter oder Pächter zu leisten. Es sind auch einige Fälle der Befreiung von der Steuer vorgesehen, so vor allem für alle zur Zeit der Neueinschätzung neuerrichteten Gebäude für die Zeit eines Jahres, ferner Grundstücke für Spielplätze oder öffentliche Plätze, wie auch Häuser, deren Jahresertrag unter 10 Pfund steht. IL Das sind die Hauptzüge der vorgeschlagenen Reform. Vor allem sei bemerkt, daß sie sich ausschließlich auf die Immobilien in den Städten beschränkt. Alle Immobilien auf dem Lande unterliegen auch weiterhin dem Werko. Dadurch, daß der Oberkommissär das Recht hat, von Fall zu Fall im Wege einer besonderen Verfügung die Grenzen des städtischen Gebietes zu erweitern, ist der Begriff städtische Gebäude oder Grundstücke ausdehnbar; so können wenigstens die an die städtische Zone angrenzenden Immobilien in das Stadtgebilde hineinbezogen werden. Das Gesetz stellt im Verhältnis zu der bestehenden Ordnung einen bedeutenden Fortschritt dar. Zweifellos wird dadurch dem bisherigen unerträglichen Zustand gewissermaßen ein Ende bereitet. Bis jetzt gibt es zwei Kategorien von Steuerzahlern, nämlich eine, die den Werko von vor etwa 30 oder 50 Jahren gültig gewesenen Grundstückswerten entrichtet, d. h. geradezu lächerlich geringe Beträge leistet, während diejenigen, die in den verflossenen acht Jahren Grundstücke erworben oder Häuser errichtet haben, sehr hohe Summen an Steuern zu zahlen gezwungen sind. Ja noch mehr, da die Preise inzwischen — in den letzten zwei Jahren im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Krise — sehr gesunken sind, werden von den neuen Käufern Steuern gezahlt, die sogar den gegenwärtigen Immobilienpreisen in keiner Weise mehr entsprechen. Durch das neue Gesetz wird der groteske Zustand einer verschiedenartigen Behandlung der Steuerzahler (und tatsächlich waren es die Juden, die den Hauptanteil an den in den letzten Jahren stattgefundenen Transaktionen mit Immobilien hatten und folglich die höheren Steuern zahlten) aufgehoben. Das erste, was das neue Gesetz vorschreibt, ist eine allgemeine Einschätzung aller städtischen Besitzungen zur Schaffung einer Grundlage für die Festsetzung der Steuer. Dadurch wird eine wesentliche Erhöhung der Staatseinnahmen an Werko von städtischen Immobilien erzielt werden, denn die Häuser und Grundstücke der eingesessenen Bevölkerung werden nunmehr das Vielfache der bisherigen Steuern einbringen. Ein weiterer politischer Umstand bei dem neuen Gesetz ist die Festsetzung der Steuer nicht vom Kapitalswert der Immobilien, sondern nach dem Ertrag derselben. Denn bei den gegenwärtigen palästinensischen Verhältnissen ist der so häufig schwankende Marktwert keinesfalls ausschlaggebend. Wir waren immer der Meinung, daß die Ertragssteuern 9