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Palästina · 1928-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1928) · p. Seite 29

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1928)
Article
Die jüdischen Siedlungsformen in Palästina
Date
1928-01-01
Page
Seite 29 (sequence 2)
Language
German
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29 Daß diese Prüfung nur nach rein landwirtschaftlichen Gesichtspunkten geschehen wird, ist wohl unnötig zu betonen. Im stärksteh Maße gilt das bisher Gesagte für die Kwuzah als Sied- - luhgsform. Sie ist allmählich das Schmerzenskind geworden, so zahlreichen Angriffen war sie in letzter Zeit ausgesetzt- Nicht nur die politischen Parteien, sondern auch Soziologen und führende Geister der zionistischen Bewegung treten erbittert für und gegen sie ein. Bevor auf diese Angriffe näher eingegangen wird, soll der Begriff Kwuzah einmal geklärt werden. Die Definition ist einfach. Eine Kwuzah ist ein gewöhnlicher landwirtschaftlicher Großbetrieb, wie es in Deutschland tausende gibt. Der einzige Unterschied gegen deutsche Verhältnisse ist, daß dieser Großbetrieb statt mit entlohnten Leuten von einer Menschengruppe auf eigene Rechnung bewirtschaftet, wird. Man muß also bei der Kwuzah von vornherein zweierlei unterscheiden: die Wirtschaft, auf die ohne weiteres die Gesetze der landwirtschaftlichen Betriebslehre anwendbar sind, und das Gemeinschaftsleben der Arbeitergruppe, ihr Kommunismus, ihre Gewinnverteilung, Kindererziehung etc. Diese beiden Dinge sind scharf zu trennen, denn sie haben in diesem Zusammenhäng nichts miteinander zu tun. Für die Wirtschaft absolut genommen, ist es gleichgültig, ob sie die Löhne an, angenommene Arbeiter oder Genossen der Kwuzah bezahlt, wie es gleichzeitig auf das Gemeinschaftsleben keinen Einfluß ausübt, ob mehr Weizen oder mehr. Gerste angebaut wird. Daß man aus diesem Unterschied noch nicht alle Konsequenzen gezogen hat, ist vielleicht der Hauptgrund dafür, daß die Wirtschaften noch nicht rentieren. . Werfen wir nun einen Blick auf die vielen Angriffe, der die Kwuzoth ausgesetzt sind, so finden wir, daß sie sich beinahe immer auf das Gemeinschaftsleben der Arbeitergruppe beziehen. So lehnt z. B. Herr Louis Lipsky, der Führer der amerikanischen Zionisten, die Kwuzah als Siedlungsform aus dem Grunde ab, weil dort der Standard of life zu niedrig sei. Oder Prof. Franz Oppenheimer, der bekannte Soziologe, stößt sich an der gleichen Entlohnung und Gewinnverteilung und fordert eine solche, gestuft nach Leistungen. So gibt es viele Angriffe derselben Art, auf die hier einzugehen zu weit führen würde. Demgegenüber sei aber von vornherein mit aller Deutlichkeit festgestellt, daß jede Gruppe ebenso das Recht haben muß, sich ihr Leben nach ihrem Gutdünken einzurichten, wie man es jedem Einzelkolonisten und Privatmann zugesteht. Es geht die Oeffentlichkeit nichts an, ob die Gemeinschaft kommunistisch oder mit Privateigentum lebt, ob sie hungert, damit es den Kindern an nichts mangelt, oder nicht, endlich wie es mit dem Verhältnis der Geschlechter steht und vieles mehr. Das sind Privatangelegenheiten der Gruppe, in die niemand das Recht hat, sich einzumischen. Auf etwas anderes hat aber die Oeffentlichkeit .ein Recht, nämlich von den Kwuzoth den Nachweis zu verlangen, daß sie alles getan haben, um ihren Betrieb richtig zu verwalten und zu führen. Die Wirtschaften sind nämlich ein Kapital, das ihnen vom Vermögen des Volkes anvertraut worden ist, und sie haben die Pflicht, mit diesem Pfunde zu wuchern. Die Kwuzoth tragen aus nationalen und volkswirtschaftlichen Gründen die Verantwortung dafür, daß mit diesem Kapital ein Maximum an neuen Werten geschaffen wird. Wie sie die dabei sich ergebenden Gewinne — und alle haben ein Interesse daran, daß diese so hoch wie möglich seien — später verwenden, ist ihre Sache, vorausgesetzt, daß sie ihren auswärtigen Verpflichtungen nachgekommen sind.

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