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Palästina · 1927-01-01 · Heft 10-11 · p. Seite 537

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Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 10-11
Article
Die Kongressbeschlüsse
Date
1927-01-01
Page
Seite 537 (sequence 2)
Language
German
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537 Die erste Gruppe -behandelt allgemeine Prinzipien der landwirtschaftlichen [Kolonisation neben einigen mit ihr zusammenhängenden Spezialfragen. Dazu gehören vor allem die Resolutionen I, II, XIII, XIV. Der Beschluß I legt drei 'Prinzipien fest: das der Konsolidierung, das der Gleichberechtigung .aller Siedlungsformen und das des „Füll Equipment". Während man sich bei der Feststellung . des Konsolidierumgsprinzips a<uf eine doch immerhin ziemlich dehnbare Formel beschränkt hat, ist das Prinzip der Gleichberechtigung bereits eindeutig festgelegt worden. Der Einfluß der gerade in der Kolonisatiönskommission sehr aktiven Arbeiterschaft ist hier deutlich zu spüren. Dagegen hat man verstanden, wenigstens für die zukünftige Kolonisationsarbeit die Grundsätze einer konsolidierten Kolonisation, ga, richtig besehen, eines „Füll Equiproent" klar zum Ausdruck zu bringen. Denn wenn auch die volle Ausrüstung der neu zu gründenden Siedlung auf einige Jahre verteilen kann, so lange sie nicht sicher gewährleistet ist, darf eine neue Kolonie oder Siedlung überhaupt nicht gegründet werden. Zu beachten ist, daß zwar für den Prozeß der Konsolidierung unserer bestehenden Siedlungen ausdrücklich festgelegt wird, daß keine der bereits bestehenden Siedlungsformen — zum Beispiel auch nicht die große lKwuza — abgeschafft werden darf, für die zukünftige Gründung von Siedlungen ist eine solche Festlegung jedoch keineswegs erfolgt. In einem zweiten Beschluß (XIV) hat sich der Kongreß für den Orangenbau ausgesprochen. Auch diese Resolution ist das deutliche Ergebnis einer in den ganzen letzten Monaten geführten Auseinandersetzung in ,der zionistischen Oeffentlichke.it. Wir können nicht ganz die Befürchtung unterdrücken, daß die Palästinakommission sich hier hat etwas zu sehr von einer Zeitstimmung hat tragen lassen und daß auch der KongreßbesC'hluß, vielleicht mehr als er beabsichtigt, zu der allgemeinen Haussestimrnung für den Orangenbau beitragen wird. Immerhin kennen wir ge-' wichtige Stimmen aus Palästina, die dieser Bewegung mit einer gewissen Skepsis gegenüberstehen und der Kongreß hätte vielleicht klüger getan, nicht so eindeutig und einseitig zu dieser doch im Grund landwirtschaftstechnischen und ökonomischen Frage Stellung zu nehmen. In zwei weiteren Beschlüssen hat der Kongreß zwei Einzelwünsche berücksichtigt, denen eine gewisse politische Bedeutung zukommt. Der Beschluß XIII weist auf die Siedlungen mitteleuropäischer Bauern hin (die F.tssung ist sehr unklar, „mitteleuropäische Siedlungen" sind schließlich der größte Teil all unserer Siedlungen), ebenso auf die Siedlungen der Sephardim und Jemeniten. Bedeutungsvoller ist dagegen der Beschluß II, der die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Arbeiter in die Siedlungen fordert. Man weiß, daß hiebei im besonderen auf die Moschawe Owdim gezielt wird, die sich aus dem Grundsatz der „Awoda Azmit" (Selbstarbeit) heraus bisher gegen die Aufnahme von „Lehrlingen" gesträubt haben. Wir glauben, daß ein Weg gefunden werden kann, um ohne Verletzung dieses Grundsatzes die außerordentlichen Möglichkeiten einer geordneten und nicht zu kostspieligen Ausbildung von Arbeitern in diesen Siedlungen auszunützen. Von hohem Interesse sind all die Beschlüsse, die von besonderer Wjirtschafts- und sozialpolitischer Tendenz sind. Dazu gehören zunächst alle Beschlüsse über die Verträge mit den Siedlern (III, IV). Der Kongreß ist diesmal sehr scharf gewesen. Beschluß Nr. III, besonders aber Beschluß Nr. IV, schaffen für alle Siedler/ die auf die Hilfe der zionistischen Exekutive und ihrer Fonds angewiesen sind, eine Zwangslage. Daß dies im wesentlichen die Arbeiterbetriebe sind, wäre schon klar gewesen,. auch wenn die Diskussionen nicht durch Zusatz- und Minderheitsanträge die direkte Richtung auf die Frage ,JNir" erhalten hätte. Es war deutlich, daß sowohl die (Mehrheit der Kommission wie die des Kongresses klar entschlossen die Gesellschaft ,,'Nir" aus den Vertragen zwischen den Arbeiter-

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