Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 10-11
- Article
- Der Handel Palästinas
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 502 (sequence 6)
- Language
- German
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502 Zolltarif. Der palästinensische Zolltarif sieht einen generellere Ad valorem- Zoll auf alle Importgüter von zirka 15 Prozent auf Luxusgüter, wie Möbel, Musikinstrumente, Toiletteartikel etc., und von 20 Prozent auf Weih und Konfekt vor. Spezielle Zölle sind vorgesehen für Waffen, Munition, Zerealien, Lebensmittel, Tabak, Baumaterial und Holz. Dieser Zolltarif ist nicht das Produkt sorgfältiger Erwägungen, sondern wurde von der Türkei übernommen und allmählich modifiziert. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung mußte die Regierung am X. Juni 1926 eine Reihe wichtiger Zölle aufheben. Bis zu dieser Zeit bestand das merkwürdige Verhältnis, daß Rohstoffe, 'Halb- und Fertigfabrikate mit dem gleichen Zoll (12 bis 15 Prozent) «belastet waren. Durch die schlechten Bodenverhältnisse verteuerte sich das Rohmaterial um ein weiteres, so 4aß die Industrie an der Interesselosigkeit der Regierung zu scheitern drohte. Nach der Aufhebung einiger Einfuhrzölle (Brennstoffe: Anthrazit* Dieselöl; olnältige Samen für Seifenfabrikation) und des Ausfuhrzolles, -im Jahre 1924, fielen im Juni die für die Textilindustrie - und ihre Nebenindustrien wichtigen Zölle auf Baumwoll-, Seiden-, Kunstseiden- und Wollgarne sowie auf Schwefel und Chemikalien. Auffallend ist, daß nur 'Halbfabrikate, nicht aber Rohstoffe vom Zoll befreit wurden. Ob sich die Regieru&g dabei von dem Gedanken leiten ließ, etwa zu gründende Seidenspinnereien könnten die benötigten Kokons aus dem durch Zollunion mit Palästina verbundenen Syrien beziehen, oder ob sie die Gewinnung der Rohstoffe im Lande fördern will, ist ungewiß. Jedenfalls hat diese Verordnung, die 'besonders durch ihren Gegensatz zu den Interessen, de/- Mandatarmächte interessant ist, eine für die Textilindustrie günstige Läge geschaffen. Die Industrie kann ihr Halbmateriäl und ihre Betriebsstoffe zollfrei einführen und genießt, da der Einfuhrzoll auf Fertigwaren weiterbesteht, einen faktischen Schutzzoll von 12 bis 15 Prozent. So wird es diesem Industriezweig möglich, sich langsam den stets wachsenden Binnenmarkt zu erobern und auch nach Syrien zu exportieren. Aber auch nach anderen Ländern, z. B. Aegypten und Südafrika, wird bereits palästinensische Ware ausgeführt. Gleichzeitig mit den genannten Zöllen wurden noch die für verschiedene Industrien wichtigen Zölle auf Perlmutterschalen, Säcke, Fässer, Dauben, JKork, Buchbinderartikel, Druckmaschinen und dazugehöriges Material, Handwerkzeuge, medizinische Instrumente u. a. aufgehoben. Richtig sind diese Befreiungen für die Andenkenindustrie in Bethlehem und für die Entwicklung des Verlagswesens. Der Zoll auf Druckpapier bleibt indessen noch, bestehen. Nach diesen Befreiungen stellt sich der palästinensische iZollbelastungsindex auf 12,5 Prozent, also niedriger als in fast allen mitteleuropäischen Ländern, eine Tatsache, die jedoch für -ein im Aufbau begriffenes Land anders wx werten ist als für Länder mit traditionsreicher Industrie. LTeber das Boilivethältnis mit Syrien wird an änderer Stelle ausführlich berichtet verlautet, schweben auch Verhandlungen mit Aegypten über" einenÄs&idelsverträg.