Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1927-01-01 · Heft 10-11 · p. Seite 489

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 10-11
Article
Das künftige Kolonisationsprogramm
Date
1927-01-01
Page
Seite 489 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2379786-2379858-2379865-2385129--05770-2385334
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

489 3. An der Spitze dieses landwirtschaftlichen Kolonisationsamtes muß ein neutraler Fachmann stehen, der keiner politischen Partei angehört, und ihm zur Seite zwei leitende Unterbeamte für Ackerbau und für Pflanzungen. 4. Neben diesem Amt muß eine kleine Kommission von Fachleuten bestehen, welche regelmäßig einmal im Monat zusammenkommt und deren Beschlüsse in allen Angelegenheiten entscheidend sind. Diese Kommission soll aus fünf Mitgliedern zusammengesetzt sein: ein Vertreter der Versuchstation, zwei praktische Agronomen und drei Landwirte. IV. Finanzgebarung: 1. Die Gesamtarbeit muß in den Grenzen des wirklich vorhandenen Budgets geordnet sein. 2. Ein Finanzinstitut, wie z. B. die Anglo-Palestine Company Ltd., soll im voraus die Verpflichtung übernehmen, die Teile des Budgets entsprechend den Bedürfnissen der Landwirtschaft zu den bestimmten Zeiten auszuzahlen. 3. Die Gelder werden den Siedlern direkt ohne Dazwischentreten einer Verteilungsstelle übergeben. V. Außer den landwirtschaftlichen Vollsiedlern soll eine Hilfe gegeben werden: a) den landwirtschaftlichen Kleinsiedlern im Anschluß an die großen Kolonien, b) den Arbeitern in Form von Hilfswirtschaften. Die Ansiedlung von Kl ein Siedlern kann nur auf folgender Grundlage bewerkstelligt werden: 1. 10 Dunam Boden, 2. Anteil an einer zentralen Bewässerung für den gesamten Baden, 3. Vorbereitung des Bodens, 4. ein kleines Haus, Kuh und Geflügel. Kandidaten für diese Ansiedlung sind: Söhne von armen Kolonisten, Arbeiter, welche ständig in der Kolonie wohnen und dort länger als zwei Jahre arbeiten. Hilfswirtschaften für Arbeiter können auf folgender Basis geschaffen werden: 1. Fünf Dunam Boden, 2. Anteil an der zentralen Bewässerung für zwei Dunam Boden, 3. ein kleines Haus, Kuh tund Geflügel. Eine derartige landwirtschaftliche Ansiedlung kann eine billige Kolonisationsmöglichkeit für eine große Zahl von Menschen bieten, und die Hilfswirtschaften können die Frage der jüdischen Arbeit in der Kolonie lösen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.