Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 10-11
- Article
- Das künftige Kolonisationsprogramm
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 488 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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488 2. Zinsfuß: 5 Prozent. 3. RückZahlungstermine: In den ersten 5 Jahren nichts zu zahlen und die Zinsen zum Kapital zuzurechnen; in den nächsten 5 Jahren nur Zinsen und während der letzten 15 Jahre Zinsen- und Kapitalsrückzahlung. Der Ansiedlung aus privaten Mitteln soll folgende Hilfe geleistet werden: 1. Hand in Hand mit dem Keren Kajemeth, der Boden kauft mit Geldern des Volkes für das Volk und für Kolonisation aus öffentlichen Mitteln, muß noch ein Fonds bestehen, der direkt unter der Zionistischen Organisation steht, die ihn unterstützt und die verantwortliche Leitung darin hat. Dieser Fonds soll Boden erwerben, um ihn in bar an Ansiedler aus privaten Mitteln zu verkaufen. Bemerkung: Diesen Zweck erfüllen die bereits bestehenden Bodenankaufsgesellschaften nicht, denn aus verschiedenen inneren Gründen haben sie meist ihre Arbeit den Bedürfnissen der Ansiedler nicht angepaßt. 2. Es sollen Böden erworben Werden rings um die bestehenden Kolonien in Judäa und Schomron und neue Punkte im Gebiet zwischen Gaza und Caesarea, im Pflanzungsgebiet. 3. Die Böden sollen in verschieden große Teile parzelliert und an Privatpersonen, Gesellschaften und Vereine verkauft werden. 4. Erwünscht wäre, daß auf diesen Böden eine zentrale Bewässerungsanlage geschaffen würde und den neuen Siedlern Boden mit Bewässerungsmöglichkeit verkauft würde. 5. Es muß so schnell wie irgend möglich ein billiger Agrarkredit geschaffen werden. Wenn man nicht gleich mit einer Agrarbank anfangen kann, so muß man mit einem kleineren Institut beginnen, das zu einem nicht hohen Zinsfuß begrenzte Summen auf 10 bis 15 Jahre leiht; und von diesem Institut soll die Agrarbank ausgehen. Die Lösung der privaten Ansiedlung ist: Boden, Wasser und biM ig er Kredit. III. Die Leitung der-landwirtschaftlichen Kolonisation: 1. Die Leitung muß in Händen eines zentralen Institutes sein, und nur dieses beginnt das landwirtschaftliche Werk und führt es durch. Alle Aenderungen in der Leitung der Arbeit gefährden das Werk und setzen es der Anarchie aus. 2. Unter der ständigen Aufsicht dieses zentralen Institutes muß auch die Bodenkauf-Arbeit des Keren Kajemeth und aller derer, welche Boden mit zionistischer Unterstützung kaufen, stehen. Es ist Aufgabe des Institutes, den Bodenkauf nach den landwirtschaftlichen Bedürfnissen der Ansiedler zu lenken.