Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Bericht des Departements für landwirtschaftliche Kolonisation bei der Zionistischen Palästina-Exekutive an den XV. Zionistenkongress
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 428 (sequence 3)
- Language
- German
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428 (Wir haben über die konsolidierten Siedlungen einen ausführlicheren Bericht verfaßt von Agr. J. (Ettinger, in Nr. 6/7 '.abgedruckt. Anm. d. Red.) III. Verträge mit den Siedlern. Nach nahezu zweijährigen Verhandlungen mit dem Landarbeiterverband, der die Mehrheit der Ansiedler vertritt, wurde im Juli 1926 ein mit diesem vereinbarter Vertragsvorschlag von der Leitung des Kolonisatiohs-Departements und dem Merkas Chaklai gezeichnet. Er bedarf nur noch der Ratifikation des Aktionskomitees und des Kongresses. -Die Grundzüge des Vertrages sind in der Oeffentlichkeit bekannt. Der Vertrag* wird im Moschaw mit jedem Ansiedler und seiner Frau, in der Kwuzah mit der gesetzlich eingetragenen Genossenschaft geschlossen. Die Höhe der Schuld des Darlehensnehmers wird bei dem vor dem Jahre 5685 (vor Oktober 1925) gegründeten Siedlungen nicht nach Buchwert, sondern auf Grund einer realen Schätzung des gegenwärtigen Wertes der Wirtschaft bestimmt. So weit angängig, soll eine Schätzung durch neutrale Kommissionen vermieden werden und der Schuldbetrag im direkten Einvernehmen zwischen iKolonisations-Departement und den Ansiedlern errechnet werden, wobei der „Ansiedlungsschlüssel", d. h. der gegenwärtig zur Anlage der betreffenden Wirtschaft erforderliche 'Betrag als Richtschnur zu dienen hat. Bei den nach Oktober 1925 angelegten Siedlungen gilt der Buchwert der Keren Hajessod-Investitionen, wenn die Anleihe ordnungsgemäß nach dem vereinbarten Anlageplan zur Auszahlung gelangte. Für neue Siedler gilt der^ vorliegende Vertrag nur bis zum Jahre 1930. Die Anleihe soll in 50 Jahren mit 2,5 Prozent Zinsen getilgt werden, wobei die Zahlungen erst fünf Jahre nach Abschluß der Darlehensgewährung beginnen. Die Rückzahlungen, Zinsen und Amortisationen, die im Durchschnitt 3,5 Prozent betragen, sind nach einer ansteigenden Skala gestaffelt, so daß sie im ersten Jahrzehnt nur «2,5 Prozent, dagegen im fünften Jahrzehnt 4,5 Prozent betragen. Freiwillige Zahlungen innerhalb der fünf Freijahre verringern die Schuld. Zur Sicherung der Anleihe wird zugunsten des Keren Hajessod eine I. Hypothek auf Gebäude und Pflanzungen grundbuchlich eingetragen, während alles andere bewegliche Vermögen dem Keren Hajessod verpfändet ist. Nach den ersten zehn Zahlungsjahren haben Keren Hajessod und die Landarbeiter-Siedlungsgesellschaft „Nir" das Recht, eine Revision der Zahlungsskala ohne Aenderung des Schuldbetrages zu verlangen. Die genannte Gesellschaft „Nir", die juristische Form für den Landarbeiterverband, erscheint im Vertrag mit Ansiedlern, die ihre Mitglieder sind, als dritte Partei. „Nir" ist vor allem der Vertreter der ihr angehörenden Siedler in allen mit der Ausführung des Vertrages zusammenhängenden Fragen. Die Mitunterzeichnung des Vertrages durch diese Gesellschaft — eine vielfach erörterte und zum Teil umstrittene Frage — erfolgt nicht auf Grund dieses allgemeinen Vertretungsrechtes. „Nir" übt auf Grund des Vertrages sowie des erläuternden Abkommens mit dem Landarbeiterverband eine Reihe von Funktionen aus. Sie beteiligt sich an der Ausarbeitung des Siedlungs- und Finanzplanes, der die Grundlage der Anleihegewährung bildet. Sie ist für die vertragsgemäße Verwendung der Darlehensgelder und Ausführung des Ansiedlungsplanes moralisch mitverantwortlich. Ihr obliegt die Aufsicht über die sozialen Grundlagen der. Ansiedlung — Eigenarbeit und Vereitelung von Kauf und Verkauf von Wirtschaften. Sie ist Vertreterin der Siedler in den Schlichtungskommissionen und die einzige Instanz zur Beantragung von Zahlungserleichterungen in Unglücksfällen und der obenerwähnten Revision der Zahlungsskala namens der Siedler. Schließlich sei erwähnt, daß es „Nir" oder der Landarbeiterverband ist, der die absolute Verpflichtung übernommen hat, sämtliche ihm angeschlossene Siedler in Moschawim und