Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Zur Frage der Agrarreform
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 353 (sequence 2)
- Language
- German
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353 sowie Eigenart der Immigration und der mit ihr verbundenen Erscheinungen hinzu. Streifen wir kurz alle diese Tatsachen. Palästina ist ein Land des ausgesprochenen Großgrundbesitzes. Vier Fünftel des Landes gehören privaten Großgrundbesitzern und der Landesregierung*). Mit diesem Großgrundbesitz ist Absentismus der allermeisten Eigentümer -und Pächterwirtschaft eng verbunden. Die Pachtbedingungen gehören, sowohl was die Höhe des Pachtzinses als auch die Sicherheit der Pächter betrafft, wohl zu den allerschlimmsten auf der Welt, wenngleich seit dem Einsetzen der Mandatarverwafeing manche Aenderung zum Besseren zu verzeichnen ist. Die Folgen derartiger Zustände, sowohl was die Bewirtschaftungsweise, wie auch was das Kulturniveau der Bevölkerung betrifft, sind sehr traurig. Extensive und primitive Wirtschaft, weitgehender Raubbau und fortschreitende Verwüstung des Landes sind zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, wenngleich auch die türkische Herrschaft im Lande und das mittelalterliche Steuersystem auch das ihrige zur Förderung derartiger Zustände beigetragen haben mögen.. Das Heilmittel, das in derartigen Fällen in anderen Ländern angewendet oder empfohlen worden ist, •nämlich Auflösung des Großgrundbesitzes und Verwandlung der Pächter in freie Eigentümer, sowie Durchführung von Innenkolonisation in einem breiteren Umfang, ist für Palästina gegenwärtig von geringer Bedeutung, und zwar aus vielen Ursachen. Bleiben wir zunächst bei dem unmittelbar mit dem Wesen der Sache Verbundenen. Da ist zunächst die mangelnde gesetzliche Ordnung der ßodenbesitzverhälnisse. Die Grundbedingung einer radikalen Bodenreform wäre eine genaue Landvermessung, und diese ist bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt und wird noch eine lange Reihe von Jahren (nach gegenwärtiger Berechnung zumindest zehn) in Anspruch nehmen. Des weiteren muß die Regierung zu einem derartigen,* naturgemäß sehr schwierigen Schratt fest entschlossen und (da nur eine Enteignung mit Entschädigung in Betracht kommen kann) auch im Besitz der finanziellen Möglichkeiten dazu sein. Weder das eine noch das andere trifft für die gegenwärtige Mandatarregierung zu. Die Scheu vor radikalen, auch nur halbwegs gewaltsamen Schritten liegt in der Tradition der englischen Regierimg sowie aller ihrer Organe, und angesichts der komplizierten politischen Lage in Palästina, wo die Schicht der Großgrundbesitzer zugleich die der politischen Führer ist, wird man um so weniger Lust haben, sie in eine verbitterte Stimmung zu bringen, die fast eine jede Bodenreform auf selten der Betroffenen auslösen muß. Und auch die finanziellen Grundlagen für eine derartige Bodenreform sind gegenwärtig nicht vorhanden, da die Landesregierung nur über geringe Einkünfte verfügt, mit ziemlich schweren Schulden belastet *) Vergleiche die genauen Ziffernangaben in meinem Aufsatz über „Bodenfrage und Bodenpolitik in Palästina", „Der Jude" 1922, die sich seither nicht wesentlich geändert haben.