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Palästina · 1927-01-01 · Heft 8-9 · p. Seite 349

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Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 8-9
Article
Boden- und Finanzpolitik
Date
1927-01-01
Page
Seite 349 (sequence 5)
Language
German
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349 •ein parallel laufendes, in derselben Richtung orientiertes hypothekarisches Kreditsystem ist ein Ding der Unmöglichkeit überall, geschweige denn in Palästina. . Die Zionistische Organisation müßte im Wege ihres gesetzgeberischen Organes, des Kongresses, allen von ihr in irgend einer Weise abhängigen 'Finanzinstituten die Pflicht auferlegen, die Bodenpolitik des Keren Kajemeth durch entsprechend orientierte Kreditpolitik zu unterstützen. Durch eine solche Aktion könnte man die Wahrung der Interessen der nationalen Bodenpolitik auch bei privaten und geschäftlichen Unternehmungen sichern. IV. Bodenpolitik bedeutet nicht nur, Käufe nach einem bestimmten System vorzunehmen, sie schließt vielmehr eine Reihe von Maßnahmen ein, die insgesamt in bezug auf Böden die Wahrung der nationalen und sozialen Interessen der jüdischen Gemeinschaft bezwecken. Dementsprechend sollen die Prinzipien des Keren Kajemeth möglichst auf alle Ländereien der Juden, auch wenn es sich nicht um Keren-Kajemeth-ßöden handelt, ausgedehnt werden. Nur auf diese Weise wird ihre Anwendung auf einer breiteren Basis möglich, denn es ist klar, daß mit einer Ausbreitung des jüdischen Siedlungswerkes der Keren Kajemeth nicht alle dafür notwendigen Böden wird zur Verfügung stellen können. Die Ausdehnung der Prinzipien der nationalen Bodenpolitik auf das gesamte Siedlungswerk stellt nicht bloß eine prinzipielle oder theoretische Forderung, sondern auch eine eminent wichtige Aufgabe dar, denn von der Wahrung der drei ober wähnten Prinzipien hängt das Gedeihen unseres Werkes ab. Die Sicherung der jüdischen Arbeit ist die erste Vorbedingung des jüdischen Nationalheinns, das ohne dieselbe niemals errichtet werden kann. Es sei betont, daß es für uns sich hier nicht um die Durchsetzung irgend welcher extremen Auffassung, die jede Lohnarbeit ä tout prix ausschaltet, sondern um die grundsätzliche Wahrung der wirtschaftlichen Vorbedingung des jüdischen Aufbauwerkes handelt. Die Ueberwachung der Nutzung des Bodens ist eine Notwendigkeit, um zu vermeiden, daß der Boden des Landes, den wir doch schließlich nur in beschränktem Maße in jüdischen Besitz überführen können, durch unvernünftige Behandlung verarmt und Raubbau an ihm getrieben wird. Und schließlich die Bekämpfung der Bodenspekulation ist ein nationales und wirtschaftliches Gebot, dessen Notwendigkeit die Ereignisse der letzten Jahre in Palästina zur Genüge bewiesen haben. Würden die jüdischen- Kreditanstalten in ihrem Wirkungskreis Maßnahmen zum Schutze gegen spekulatives Vorgehen vorgesehen haben, könnten sie in dieser Hinsicht Bedeutendes zum Wohle der jüdischen Gemeinschaft und der einzelnen tun. Sicherlich hätte die Krise in Tel-Aväy zum Beispiel, die zu einem Teil die Krise des Baugewerbes in dieser Stadt ist, nicht einen derartigen Umfang annehmen können, wenn durch eine konzentrierte Tätigkeit der Boden erwerbenden. und Kredit gewährenden Institutionen der

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