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Palästina · 1927-01-01 · Heft 6-7 · p. Seite 307

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Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 6-7
Article
Plan einer Umsatzsteuer des Ozer Hajischuw
Date
1927-01-01
Page
Seite 307 (sequence 2)
Language
German
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307 2. Sie ist die am schnellsten und sichersten einkommende Steuer und gewährt eine kontinuierliche Einnahme. 3. Sie wirkt in Ländern wie Palästina, in denen die Umsatzhäufigkeit der einzelnen Ware gering ist, das heißt in denen der Weg zwischen Produzenten (beziehungsweise Importeuren) und Konsumenten kurz ist, nur in geringem Maße, wenn überhaupt, verteuernd. 4. Sie setzt bei dem Steuerpflichtigen keine zuverlässige Buchführung voraus und substituiert die kostspielige und oft wenig erfolgreiche Kontrolle der Steuermoral durch eine (in Palästina wahrscheinlich sehr wirksame) Kontrolle der Oeffentlich'keit Ihre prinzipiellen Nachteile, die jedoch bei einem niedrigen Steuersatze verschwindend gering erscheinen, sind: 1. Sie ermöglicht keine gerechte Verteilung der Steuerlast entsprechend den Wohlstandsunterschieden -cier Steuerzahler. 2. Sie 'beeinträchtigt die Konkurrenzfähigkeit der Exporteure, falls deren Waren und Rohmaterialien bereits innerhalb des Landes umgesetzt und besteuert worden sind. * Im Falle der zionistischen Wirtschaft, in dem jede Art der Besteuerung den Charakter der Freiwilligkeit tragen muß, wiegen die prinzipiellen Vorzüge der Umsatzsteuer besonders schwer, während die (Nachteile minimal, beziehungsweise in dem folgenden Plane so gut wie ganz ausgeschaltet sind. Das Projekt ist folgendes: Die Steuer wird vom O z e rj H a j ischu w erhoben. Dieser verkauft an jüdische — aber prinzipiell auch an nichtjüdische — Produzenten, Importeure und Zwischenhändler Steuermarken in verschiedener Stückelung, bis herunter zu V200 Piaster. Die Marken sind nicht mit dem Steuerbetrage, sondern zur Vermeidung von Umrechnungsschwierigkeiten mit dem Wert der besteuerten Ware zu bedrucken. Als Mindestsatz gilt 0,5 Prozent bei Konsumwaren, beziehungsweise 1 Prozent bei Luxus waren (deren Begriff ausdrücklich zü umschreiben ist). Der Steuer unterliegen: Sämtliche Warenumsätze, Werk- und Dienstleistungen, die nicht direkten Lohncharakter haben; Rechnungen von Hotels und Restaurants (Einnahmen von jüdischen Fremden bei eventuell zweiprozentigem Satze!); Mietquittungen jüdischer Wohnungsvermieter; Fahrkarten judengehöriger Omnibusse, Automobile usw.; Arzt- und Anwaltsrechnungen, Zeitungsabonnements usw. Verkäufer an Exporteure müssen prinzipiell «ums atzsteuerfrei bleiben. Der Ozer Hajischuw betreibt bei der jüdischen Bevölkerung eine :g r ü n d 1 i c h e Propaganda, die sie dazu erziehen soll, nur bei Händlern und Produzenten zu kaufen, die Umsatzsteuermarken kleben. Eventuell könnte sogar die Wahlberechtigung zum Waad Leumi von der Verpflichtung zur gewissenhaften Steuerzahlung abhängig, gemacht werden.

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