Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 6-7
- Article
- Englische Kolonisationsmethoden in England und Übersee
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 293 (sequence 4)
- Language
- German
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293 für Zinsen und 1 Prozent für Amortisation, zusammen also 3 Prozent zahlen können. d) Bis zum Ende 1924 hatten von 22.763 iSiedilera 4061, d. h. zirka 18 Prozent ihre Sfbdtaig wieder aufgegeben. In 'dieser Zahl sind jedoch auch Fälle vorhanden, wo das Aufgeben nicht auf wirtschaftlichen Mißerfolg, sondern auf 'Krankheit, Tod und ähnliche äußere Umstände zurückzuführen ist. Der Prozentsatz der eigentlichen Mißerfolge (failures) wird in dem Bericht des Ministeriums auf 10 bis 12 Prozent geschätzt. II. Uebersee. Außer der Siedlungstätigkeit in England selbst hat die englische Regierung auch mit der Ansiedluing in ihren überseeischen (Dominien begonnen zu denn Zweck, den Zusammenhang zwischen den Dominien und dem Mutterlande zu befestigen. Durch die Empire Settlement Act vom Jahre 1922 wurde die .englische Regierung bevollmächtigt, jährlich bis zut 3 Millionen Pfund für die Ansiedlung von .geeigneten Personen aus dem United Kingdoim in den überseeischen Dominien auszugeben, falls das Dominium, in welchem die Ansiedlung stattfinden soll, sich an den Kosten der Ansiedlung mindestens ziur Hälfte beteiligt. Auf Grund dieses Gesetzes kam im Jahre 1924 eine Vereinbarung mit Kanada >über*die Ansiedlung .von 3000 britischen Familien zustande, und zwar unter ifolgenden Bedingiungen: a) Die kanadische Regierung -übernimmt es, die Siedler mit Farmland in bereits erschlossenen 'und kultivierten Gebieten zu versorgen. Das Farimland muß imit Gebäuden versehen und ein angemessener Teil desselben muß für sofortige Bearbeitung geeignet sein. Die dem Siedler zugewiesene Fläche schwankt nach Lage <uind Qualität des Bodens und beträgt im Durchschnitt 160 Acres (zirka 700 Dunam). b) Jedem Siedler soll zur Anschaffung des Inventars ein Darlehen bis zu L. 300 gewährt werden. c) Die durchschnittiichen Kosten für die Ansiedluing sollen L. 1000 bis 1200 betragen, keinesfalls aber (einschließlich der L. 300 für Inventar) L. 1500 übersteigen. Der Siedler soll diese Summe mit 5 Prozent Zinsen in 25 Jahresraten zurückzahlen. d) Jeder Siedler imuß mindestens iL. 25 bar besitzen. e) Der Siedler soll landwirtschaftliche Erfahrung besitzen. f) Die Siedler sollen1 micht eher;auf die für sie bestimmten Farmen kommen, als bis sie auf anderen Farmen aüs Arbeiter genügende Kenntnis von den in Kanada üblichen landwirtschaftlichen Methoden erworben haben. Da seit Beginn dieser Siedlung in Kanada <nur kurze Zeit verflossen ist, läßt sich über den Erfolg der Ansiedlung noch wenig -sagen. Bis Ende 1925 waren 1504 Familien mit 8381 Seelen angesiedelt worden; von ihnen hatten 2,3 Prozent der Siedler ihre Farm aufgegeben und