Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Bedeutung und Aufgabe der landwirtschaftlichen kooperativen Arbeitergesellschaft "Nir"
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 7)
- Language
- German
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125 Siedlung übertreten; in allen anderen Fällen, auch bei Austritt oder Ausschluß aus der Gesellschaft können die Betreffenden auf ihrem Boden bleiben. : v « 3. Erhebt ,^Nir" keine Sonderbeiträge von den Siedlungen, sondern hat nur das Recht einer Progressivsteuer auf den Reingewinn der Siedlungen. Fassen wir alles Gesagte zusammen, so läßt sich in der Gründung der Gesellschaft „Nir" ein Versuch erblicken, alle Kräfte des landwirtschaftlichen Siedlungswerkes der .Arbeiterschaft zusammenfassend zu steigern -und in rechtlich gesicherte Formen zu kleiden, ohne die notwendige Freiheit und Autonomie der Siedlungen zu verletzen; vor allem ein Instrument zu schaffen, das geeignet ' ist, neue schöpferische Kräfte dem Siedlungswerk zuzuführen und seine ethischen Grundlagen und die Interessen der Gesamtheit gegenüber den egozentrischen Tendenzen der. einzelnen zu wahren. Kein neuer Apparat wird durch „Nir" geschaffen, denn die landwirtschaftliche Arbeiterorganisation, die alle landwirtschaftlichen Arbeiter, auch die in privaten Siedlungen Beschäftigten, umfaßt, bleibt als beschließende,, getrennte Instanz in allen Fragen bestehen: „Nir" wird nichts beschließen, was nicht von der landwirtschaftlichen Gesamtorganisation vorher bestimmt worden ist, denn „Nir" ist identisch mit dieser Gesamtorganisation, ist nur ihr juristisches Instrument und der Apparat ist beiden Organisationen gemeinsam. Aber dieser juristische Begriff erhält hier eine ungeahnte soziale Ausweitung und die Konstitution dieser Gesellschaft erweckt weite Perspektiven auf der Grundlage gesicherter Beziehungen und eines idealen Inhalts. Die Einzelvefträge der Siedlungen mit „Nir", über deren Fassung im Augenblick geurteilt wird, werden diese Beziehungen im Geiste der konstituierten Gesell-- schaft ergänzen. Der landwiftsohaftliche Ausschuß der „Zionistischen Organisation" hat der Klausel in den Verträgen des „Keren Hajessod" mit den Einzelsiedlungen zugestimmt, die. eine Mitwirkung von „Nir" bei diesen Verträgen einschließt, ausgehe von der Erkenntnis, daß jede Stärkung der Organisation im Lande zugleich eine Stärkung des Gesamtwerkes bedeutet. So steht zu hoffen, daß, wenn die Gesellschaft „Nir", nach: Ueberwiridung der augenblicklichen Krise im Lande, zur Aufbringung ihrer ersten Mittendurch eine Aktieniaufbringungsaktion schreiten und dadurch in die-Lage versetzt sein wird, auch dem mehr kolonisatorischen Teile , ihres Aufgabenkreises gerecht Zu werden, damit ein neues Glied'in die Kette der. am Aufbäu Erez Israels tätigen Organisationen, eingefügt werden wird, uqd', wie viele meinen, zugleich ein neuer-Grundstein des sozialen Aotfbaus der Zukunft.