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Palästina · 1911-01-01 · Heft 7-9 · p. Seite 174

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Journal
Palästina
Volume
8 (1911)
Issue
Heft 7-9
Article
Zum X. Zionistenkongress
Date
1911-01-01
Page
Seite 174 (sequence 6)
Language
German
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Kann die Jüdische Agrarbank ohne Beteiligung des Nationalfonds als jüdisch - gemeinnütziges Institut gegründet werden, und sich ohne diese Beteiligung die nötigen Gelder verschaffen, dann wäre eine solche seitens des Nationalfonds unnötig. Wenn dies nicht der Fall sein wird, so wird in einer vorübergehenden Anlage von Nationalfondsgeldern bei der Jüdischen Agrarbank, sofern obige Bedingungen erfüllt sind, nichts gefunden werden können, was den idealen Zwecken des Nationalfonds widerstreitet. Dies wird um so klarer, wenn man bedenkt, daß die Jüdische Agrarbank nicht nur die privatwirtschaftliche Kolonisation zu unterstützen berufen ist, sondern auch jene auf Nationalfondsboden selbst Die Pächter oder Pächtergenossenschaften auf diesem werden, wie jeder Landwirt, Kredite z. B. zu Ameliorationen, Investitionen etc. brauchen. Die Beschaffung dieser Kredite wird ihnen aber deshalb schwerer fallen, als dem privaten Grundbesitzer, weil sie nicht in der Lage sein werden, wie dieser, ihr Grundstück zu verpfänden, zu hypothezieren. Die Agrarbank wird die Sicherheit vielmehr in der Solidarhaftung der Pächter-, Betriebs-(Siedlungs-) oder Pächterkreditgenossenschaften suchen müssen und zum Teil auch darin, daß die für den Kredit ausgeführten Verbesserungen dem Nationalfondsboden zugute kommen, dessen Wert erhöhen. Infolgedessen ist die Tätigkeit der Agrarbank auch im Interesse der Ermöglichung der Bewirtschaftung von Nationalfondsboden und seiner Werlsteigerung gelegen, der Nationalfonds hat daher auch ein direktes Interesse an der Agrarbank. Eine Entscheidung soll und kann der Kongreß in dieser Frage nicht bringen. Dazu ist sie noch viel zu wenig in der Organisation diskutiert worden. Aber sie sollte wenigstens am Kongresse in ihrer ganzen Breite aufgerollt und besprochen werden, um für die künftige Entscheidung den Willen der Vertreter der Volksorganisation zu kennen und eine Basis für die weiteren Erörterungen der Frage in breitester Oeffentlichkeit zu schaffen. Was der Kongreß außer den prinzipiellen Debatten an Beschlüssen über die einzelnen Erfordernisse der Palästinaarbeit bringen wird, läßt sich nicht vorhersehen. Leider ist noch immer der Usus herrschend, daß Anträge erst am Kongreß selbst gestellt und dort natürlich ohne nähere Prüfung durchgepeitscht werden müssen. Bis zur Stunde ist noch kein Antrag, der betreffs der Palästinaarbeit am Kongresse eingebracht werden wird, zur allgemeinen Kenntnis gelangt. Keinesfalls werden irgend welche besonders wichtige Beschlüsse gefaßt werden, es werden vielmehr wahrscheinlich alle Anträge auf eine Ausgestaltung der Tätigkeit der zionistischen Institutionen in Palästina abzielen, im Sinne und im Rahmen des bisher unter der bewährten Leitung von Warburg und Ruppin Geleisteten. Es wäre nur dringend zu wünschen, wenn auf diesem Kongresse den Delegierten der zionistischen Organisation die eminente Wichtigkeit der Palestine Land Development Company für das Kolonisationswerk eindringlich vor Augen geführt würde, da leider konstatiert werden muß, daß dieses wichtige Institut noch immer nicht die nötige Beachtung findet. Auf dem Kongresse werden sich wieder eine stattliche Anzahl palästinensischer Delegierter befinden, unter ihnen auch 174

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