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Palästina · 1911-01-01 · Heft 4 · p. Seite 90

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
8 (1911)
Issue
Heft 4
Article
Die Bedingungen der jüdischen Bauernkolonisation in Palästina
Date
1911-01-01
Page
Seite 90 (sequence 2)
Language
German
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I. Wir sprechen hier von einem Kolonisten, der sich mit Feldwirtschaft (grande culture) beschäftigt. Als Typus nehmen wir die galiläischen Kolonien an. Es handelt sich da um Kolonisten, die fast die ganze Einrichtung —- Boden, Haus und sogar einen großen Teil des beweglichen Inventars — von der ICA. bekommen haben, aber nicht umsonst, sondern gegen jährliche Zahlung eines sehr bescheidenen Zinses und der Amortisation. Dieser Fall ist für mich der wichtigste, weil er dem Leben entspricht. Ein Golusjude, der etwa 10- bis 12.000 Franken besitzt, wird selten Ackerbauer werden wollen. Vielleicht versucht er es noch mitPlantationswirtschaft in den jüdischen Kolonien, aber einfacher Ackerbauer wird er nicht werden. Wollen wir die reellen Kolonisationsbedingungen studieren, müssen wir mit den tatsächlichen Verhältnissen rechnen. Da handelt es sich gewöhnlich um unverheiratete junge Leute, die mehrere Jahre schon in den Kolonien gearbeitet haben, die also wirklich die Arbeit kennen und die man mit Hilfe einer Agrarkreditanstalt (sei es die ICA. oder künftighin die PLDC. oder einfach die Agrarbank) sich selbständig einrichten. Aber noch mehr: nur aus diesen Elementen kann mit der Zeit eine Klasse von wirklichen jüdischen Ackerbauern in Palästina entstehen. Diejenigen aber, die aus demGolus mit einem Kapital von 10- bis 12.000 Franken kommen, werden im besten Falle arme Gutsbesitzer werden, die ihre Felder mit gemischten fremden, und zwar mit billigen, d. i. arabischen Arbeitern bearbeiten werden. Auf die Bedeutung dieser Tatsache brauchen wir nicht hinzuweisen. Wirklicher Ackerbauer wird nur der jüdische Arbeiter werden, der Kenntnisse, Anpassung, Bescheidenheit und Liebe zur Sache mitbringt Aber dieser Arbeiter muß den Boden und die ganze Einrichtung kreditiert bekommen —- von irgend einem Agrarkreditinstitut. Qualitativ ist unser Fall keine Ausnahme. Auch der europäische Bauer hat seinen Besitz hypothekiert, Der Unterschied ist nur ein quantitativer: der europäische Bauer schuldet, sagen wir, 50—75 Prozent seines Besitzwertes, während der jüdische Bauer Palästinas alle 100 Prozent seines Besitzwertes schuldig sein wird. Beide also müssen einen gewissen Teil ihres Reinertrages an die Agrarkreditanstalt für Zinsen und Amortisation bezahlen. Tatsächlich sind die jüdischen Ackerbauer in dieser Beziehung besser gestellt, denn trotz allem stellt die ICA. ihren Schuldnern leichtere Bedingungen als die gewöhnlichen Hypothekenbanken Europas dem europäischen Bauer. Wir betonen nochmals, daß die unserer Untersuchung zu Grunde liegenden Ziffern der Wirklichkeit entnommen sind, und zwar aus den Ergebnissen eines Wirtschaftsjahres eines unverheirateten jungen Kolonisten, der früher mehrere Jahre einfacher Arbeiter war. Er hatte zur Verfügung 250 Dunam Land; davon verwendete er 150 Dunam für Winterfrüchte und 100 Dunam für Sommerfrüchte. Sover- 90

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