Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 6 (1909)
- Issue
- Heft 7-8
- Article
- Der Streit um die Chalukah
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Jung- und Alttürkentum, der sich eben jetzt auf dem Boden des mohammedanischen Orients abrollt, wie das Satyrspiel neben der Tragödie anmutet. Und warum dieses wahnverblendete, selbstmörderische Treiben? Ein Rundschreiben, das die Pekidim zu Amsterdam an ihre Vertrauensmänner und sonstige Förderer des Erez Jisrael-Werkes versenden, möge die Antwort auf diese Frage geben. Es lautet: „Die Deutsch-Holländische Gemeinde zu Jerusalem (Kolel Haud) versendet an zahlreiche Erez I s r a e 1-Freunde in Deutschland eine Broschüre, welche sich in scharfen Worten gegen die von uns angeordnete Reorganisation der Chalukah wendet, die Pekidim ihres Amtes für unwürdigerklärt und ihre Abdanku'ng fordert. Zur Würdigung und Erläuterung dieses Vorgehens gestatten wir uns, Folgendes zu bemerken: Die Verteilung der unserier Verwaltung überwiesenen Spenden erfolgt seit vielen Jahren in der Weise, dass nach einem bestimmten Schlüssel ein ganzer Teil der Eingänge (zur Zeit etwa die Hälfte) der ungefähr 200 Seelen umfassenden Deutsch-Holländischen Gemeinde zu Jerusalem zugute kommt, während der Rest in kleineren Beträgen zum Teil auch in Pauschalsiimmien füjr die übrigen Gemeinden der Heiligen Stadt und auch anderer Städte Palästinas verwendet wird. Auf Grund eingehender, über Jahre sich erstreckender Beratungen wurde i. J. 1908 beschlossen, eine Reorganisation dieser Verwaltungs-Weise eintreten zu lassen, deren Grundzüge wiederholt von uns veröffentlicht worden sind. Zusammen mit den erst Ende vorigen Jahres gefassten Einzel-Beschlüssen stellt sich das Bild dieser Reorganisation wie folgt dar: 1. Nach wie vor soll ungefähr dieselbe Summe, welche bisher zu Gunsten des Kolel Haud verwendet wurde, auch künftig für die Deutsch-Holländische Gemeinde reserviert bleiben, weil anzunehmen ist, dass die Spender in Deutschland und Holland den Wunsch hegen, ihren Landsleuten in der Hei-Ügen Stadt ein gewisses Existenz-Minimum, das sie vor äusserster Not schütze, zu sichern, und weil die Verteilung des verhältnismässig ja nicht so hohen Betrages an die G e - s a m t h e i t der Armen keine nennenswerte Wirkung haben würde. 2. Um jedoch so weit wie möglich die Verabfolgung von Spenden an solche Personen zu vermeiden, die entweder Vermögen besitzen, oder sonst über ein ausreichendes Einkommen verfügen, haben wir angeordnet, dass jeder, der Anspruch auf Unterstützung erhebt, eine detaillierte Selbst-,Einschätzung vorzunehmen hat, die dann durch unseren verantwortlichen Vertreter 'in Gemeinschaft mit einem Komitee geprüft werden soll. Es ist weiter ausdrücklich angeordnet worden, dass bei der etwa notwendigen Entziehung von Unterstützungen in der schonendsten Weise vorgegangen werden soll. 3., Um der Anschauung entgegenzutreten, als besässe jede in Jerusalem geborene Seele ohne W e it e r e s einen Rechtsanspruch auf Chalukah, ist beschlossen worden, dass dieser Anspruch bei den Kindern des Kolel Haud mit der Vollendung des dreizehnten Le- 170