Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 8 (1911)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Ziele der Palestine Land Development Company Ltd.
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
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Brunnen, durch Feststellung der Grenzen usw. für die Parzellierung vorbereitet. Je nach der Lage und Beschaffenheit des Bodens ist innerhalb der Verwaltungszeit zugleich für Regulierung der Bewässerung und für die Anlage von Fruchtbäumen zu sorgen, damit der Körnerbau die in Palästina so wertvolle Ergänzung durch den Pflanzungsbau erfährt. Bei der Parzellierung wird die PLDC. bestrebt sein, neben den eigentlichen Bauernstellen von 200 bis 250 Dunam und den Arbeiterstellen von 10 bis 20 Dunam auch eine größere Wirtschaft von etwa 1000 Dunam unter Leitung eines tüchtigen Landwirtes zu schaffen, damit die neu angesiedelten Kolonisten an dieser größeren Wirtschaft einen Rückhalt haben und durch ihr Beispiel landwirtschaftlich geschult werden. Auch bei der Ähsiedlung von Bauern in den preußischen Ostprovinzen wird durch Bildung eines sogenannien „Restgutes" darauf Rücksicht genommen, neben den Bauernwirtschaften auch eine größere Gutswirtschaft entstehen zu lassen, damit diese als Mustergut den kleinen Besitzern in der richtigen Bearbeitung des Bodens und in der Aufzeigung der besten landwirtschaftlichen Methoden mit gutem Beispiel vorangeht. c) Parzellierung für fremde Rechnung. Die PLDC. will die Parzellierung von Grundstücken sowohl mit angemessenem Gewinn für eigene Rechnung als auch gegen Berechnung einer mäßigen Kommissionsgebühr für Rechnung fremder Auftraggeber besorgen. Sie wird es auf diese Weise den europäischen Kapitalisten, welche von der fortschreitenden Entwicklung Palästinas und den steigenden Bodenpreisen profitieren wollen, möglich machen, Land in Palästina zu kaufen und zu verkaufen, ohne daß sie es nötig haben, für dieses. Parzellierungsgeschäft eine eigene Administration in Palästina zu unterhalten. d) Uebernahme aller landwirtschaftlichen Arbeiten. Außer dem eigentlichen Parzellierungsgeschäft wird die PLDC. auch sonstige landwirtschaftliche Arbeiten, zum Beispiel Einrichtung von Wirtschaften, Anlage von Pflanzungen für eigene und für fremde Rechnung unternehmen. e) Ausbildung und Ansiedlung von Arbeitern. . Auf den Ländereien, welche die PLDC. auf die oben beschriebene Weise für die Parzellierung vorbereitet oder für eigene oder fremde Rechnung bewirtschaftet, wird zugleich jüdischen A r b e i t e r n die Gelegenheit gegeben sein, sich unter der Leitung eines erfahrenen Landwirtes gute landwirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Dabei wird die PLDC. darauf Bedacht nehmen, den Eifer der Arbeiter durch eine Beteiligung am Ertrag des Bodens und der Vi eh Wirtschaft anzuspornen und ihnen durch die Erträge aus der Gewinnbeteiligung die allmähliche Aufsparung eines kleinen Kapitals zu ermöglichen. Denjenigen Arbeitern, die auf diese Weise sich so viel Geld gespart haben, um das lebende und tote Inventar für eine kleine Wirtschaft aus eigenen Mitteln anzuschaffen, will die PLDC. später dazu verhelfen, ein Stück Land als Pächter zu bewirtschaften — eventuell durch Bildung von Pächtergenossenschaften — und auch in Ratenzahlungen als Eigentum zu erwerben. Diese Methode der Selbständigmachung von Arbeitern bietet deshalb eine bessere Aussicht als ähnliche bisher vorgenommene Versuche, weil die PLDC. die Möglichkeit hat, die Tüchtigkeit des einzelnen Arbeiters während seiner mehrjährigen Tätigkeit kennen zu lernen und so nur wirklich' geeignete Personen der Landwirtschaft zuzuführen. Auf der anderen Seite unterscheidet sich diese Kolonisationsmethode von allen philantropischen Methoden dadurch, daß sie durchaus auf geschäftliche Basis beruht und dem Arbeiter nichts gibt, wofür sie nicht von ihm einen nach geschäftlichen Grundsätzen berechneten Gegenwert erhält. Es sei hierbei erwähnt, daß die Jewish Colonization Association einen ähnlichen wie den hier bezeichneten Weg zur Seßhaftmachung von 52