Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 8 (1911)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Arbeitergenossenschaft in Umdjuni
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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gend — der halbe Wert in Abzug gebracht. Sollte am Ende des Wirtschaftsjahres mehr Boden krabb (für die neue Bestellung vorbereitet) sein wie am Anfange, so wird dem Bruttoertrage der landesübliche Wert des Krabb zugerechnet. Sollte weniger Boden krabb sein, so wird der landesübliche Wert vom Bruttoertrage abgezogen. Die den Arbeitern verbleibende Hälfte des Reingewinns wird unter uns zu gleichen Teilen verteilt. Falls ein Arbeiter die Arbeit vor dem 30. September 1910 aufgiebt, nimmt er an dem später zu .verteilenden Reingewinn nach dem Verhältnisse der von ihm geleisteten Arbeitstage teil." Pflügen. (Orig.-Aufn.) \ Die Arbeiter wurden darauf aufgefordert, aus ihrer Mitte einen Verwalter und einen Stellvertreter zu wählen und nachdem diese gewählt und von der P. L. D. C. bestätigt worden waren, wurde auch mit ihnen ein Vertrag abgeschlossen, der folgenden Inhalt hatte. „Die P. L. D. C. überträgt hierdurch den von ihr am heutigen Tage durch besonderen Vertrag als Arbeiter angestellten Herren . . . die Verwaltung ihrer Gutswirtschaft in Umdjuni für die Zeit bis 30. September 1910. Die Herren. ..... verpflichten sich, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen, für gute Behandlung des ihnen anvertrauten Viehs und Inventars Sorge zu tragen und allen Anordnungen der Gesellschaft Folge zu leisten. 28