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Palästina · 1911-01-01 · Heft 1-2 · p. Seite 6

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Journal
Palästina
Volume
8 (1911)
Issue
Heft 1-2
Article
Landwirtschaftliche Kolonisation in Palästina
Date
1911-01-01
Page
Seite 6 (sequence 3)
Language
German
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immer wieder von Studien, die von der Regierung zur Klärung einzelner Fragen aufgenommen werden, von Verhandlungen mit Finanzgruppen als Unternehmern, aber diese Projekte verlaufen nach einer gewissen Zeit, nachdem man sie in öffentlicher Diskussion genügend behandelt und als ganz perfekt von so und so viel authentischen Quellen hingestellt hat, im Sande, um nach einer gewissen Zeit wieder aufzutauchen und denselben Prozeß durchzumachen. Inzwischen werden aber nicht nur große Projekte nicht ausgeführt, sondern selbst die allerelementarsten Verkehrserfordernisse bleiben unerfüllt. Infolge dieses passiven und jede private Initiative nur erschwerenden Verhaltens der berufenen Organe kann man nicht auf baldige Schaffung jener Bedingungen hoffen, die zu einem Aufblühen des Landes und seines Handels notwendig wären. Aehnlich verhält es sich auch mit der Industrie. Auch hier ist keinerlei Förderung seitens der Regierung, wie diese in allen Kulturländern der Fall ist, zu verspüren. Das an sich an Rohmaterial arme Palästina kann um so weniger an eine Konkurrenz mit ausländischen Fabrikationszentren denken, als der Eingangszoll ein ziemlich niedriger und für sämtliche Produkte, Rohmaterialen, für halb- und ganzfertige Fabrikate ein gleicher ist. Dagegen wird die einheimische Produktion mit einem, Wenn auch geringen Ausfuhrzoll noch belastet. Dadurch wird insbesondere einer der wichtigsten Produktionszweige des Landes, die Weinerzeugung, ziemlich empfindlich getroffen. Schließlich ist das Handwerk in dem wenig entwickelter. Lande durchaus gesättigt und kann nur wenigen neuen Einwanderern in vereinzelten Fällen zu einer Ernährungsquelle werden. Im Gegenteil zu den aufgeführten Erwerbszweigen ist die Landwirtschaft noch einer sehr großen Ausdehnung fähig und nur sie kann die Basis für die Vermehrung der Erwerbszweige und die Erhaltung einer weit zahlreichern Bevölkerung, als Palästina jetzt besitzt, werden. Auch hier sind allerdings Schwierigkeiten, die auf dem türkischen Recht und der Verwaltung beruhen, vorhanden. In erster Reihe bildet der Bodenkauf sehr grosse'Hindernisse. Weitaus der überwiegende Teil des Bodens der Türkei gilt als Staatseigentum, Miri, welches nur lehensweise den privaten Besitzern überlassen bleibt. Die Uebertragung des Eigentums an Gut und Boden wird deshalb nicht als ein privatrechtlicher Akt betrachtet, sondern als ein öffentlicher, zu dem die Verwaltungsorgane hinzugezogen werden. Aus diesem Grunde kann die Staatsgewalt auf Grund einer etwas lockeren Auslegung der Gesetze nach willkürlichem Ermessen Bodenübertragungen verhindern. 6

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